Sehr geehrte Frau Kremer,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Ersatz von Tierversuchen ist für die Bundesregierung in der Tierschutzpolitik ein Thema von großer Bedeutung. Dem sogenannten 3R-Prinzip (Refine, Reduce, Replace; Russel und Burch 1959) folgend, wird alles getan, um Tierversuche zu verbessern, zu reduzieren oder zu ersetzen.
Grundsätzlich lässt sich nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft, trotz des vermehrten Einsatzes von Alternativmethoden, leider noch nicht völlig auf Tierversuche verzichten. Tierversuche dürfen jedoch, wie Sie wissen, nur durchgeführt werden, wenn sie für einen im Tierschutzgesetz aufgeführten Versuchszweck unerlässlich sind, im Hinblick auf die angestrebten Ergebnisse ethisch vertretbar sind und der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren zu erreichen ist.
Nicht zutreffend ist allerdings Ihre Feststellung, eine Validierung sei „für Tierversuche gesetzlich nicht vorgeschrieben, während das für tierversuchsfreie Methoden sehr wohl der Fall ist“. Im Jahr 2005 haben sich sämtliche OECD-Mitgliedsstaaten nach zehnjähriger Arbeit in Expertengruppen darauf geeinigt, dass die Anforderungen, die im Rahmen der Validierung von tierversuchsfreien Methoden entwickelt worden sind, grundsätzlich und ausnahmslos auch für alle neuen Tierversuche gelten (und zwar im Bereich des menschlichen Gesundheitsschutzes gleichermaßen wie im Bereich des Schutzes der Umwelt). Diese Anforderungen sind im OECD Leitfaden Nr. 34 “Guidance Document on the Validation and International Acceptance of new or updated Test Methods for Hazard Assessment” verbindlich definiert:
http://www.olis.oecd.org/olis/2005doc.nsf/LinkTo/NT00002E...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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