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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Jochen Behr am 06. Februar 2012
10091 Leser · 0 Kommentare

Wirtschaft

Veränderung des Urheberrechtsschutzes für den Verbraucher

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

derzeit werden die Bürger mit den derzeitigen Urheberrechtsgesetzen pauschal kriminalisiert. Fast jeder Jugendliche hat Raubkopien auf seinem PC, wollen wir jetzt alle einsperren und verklagen?

Die Frage ist doch die, WARUM das so viele Menschen, gerade Jugendliche tun.

Wir werden durch sogenannte Robots überwacht, welche Daten wir zum Uploaden für andere User zur Verfügung stellen.

Unsere großen Medienkonzerne treiben die Preise für Kinoeintritt, Kauf-DVDs/Blu-Rays, Pay-TV, etc. dermaßen nach oben, dass sich Jugendliche dies nicht mehr leisten können.

Folgende Veränderungen halte ich für fair:

1. Jeder Privatverbraucher darf seine Kauf-BluRays/DVDs/etc. kopieren

2. Das Streamen von Videoinhalten ist für Privatverbraucher nicht strabar, jeder Anbieter von Streaming Inhalten muss die Lizenzen dafür erwerben, der Kunde aber ist nicht dafür haftbar zu machen.

3. Das Ausspionieren von Downloads/Uploads von Spider Robots muss verboten werden!

4. Das Uploaden von Musik/Videos/Software bleibt grundsätzlich verboten ohne Besitz der notwendigen Lizenzen.

5. Software wie Betriebssystem, Officeprodukte muss für Jugendliche als kostenfreie Lizenz angeboten werden

6. Privatkunden müssen Zugang zu bezahlbaren Preisen zu Softwarelizenzen erhalten, die diese im Alltag benötigen wie Betriebssystem, Officeprodukte, Grafikprodukte, Virenscanner, etc.

7. Eine Kinokarten darf nicht mehr als 5 Euro kosten

8. Pay-TV muss alle aktuellen Kinofilme beinhalten und darf nur maximal 30 Euro pauschal im Monat kosten

9. Online Verleih von Videos / Videothek verlangt Pauschale pro Monat nicht pro Datenträger

Was halten sie von diesen Vorschlägen zur Legalisierung von Privatnutzern?

So kann man Piraterie eindämmen, sind Sie für bezahlbare Urheberrechte für uns Bürger?

Vielen Dank!

Ihr Jochen Behr

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 22. März 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Behr,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Es ist nicht Ziel des Urheberrechts zu kriminalisieren, vielmehr schützt es Leistungen des menschlichen Geistes.

Immer mehr Menschen verfügen über einen Internet-Zugang: Das erleichtert bzw. ermöglicht vielen Bürgern, an Wissen und Kultur teilzuhaben. Das Internet ist jedoch kein rechtsfreier Raum: Auch hier finden selbstredend die Regeln des Urheberrechts Anwendung.

Zu Ihren Detailfragen verweisen wir auf das geltende Urheberrecht, insbesondere § 53 UrhG, (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html). Auf der Website des Bundesjustizministeriums werden weitere Fragen rund um die Privatkopie beantwortet: http://www.bmj.de/DE/Buerger/digitaleWelt/ReformUrheberre...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung