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Abstimmungszeit beendet
Autor Klaus Fink am 31. Januar 2017
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Die Kanzlerin direkt

Verbot der DNA-Analyse nach Herkunft gehört zur besseren Verbrechensaufklärung abgeschafft

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

um Verbrecher aufzuspüren werden seit Jahrhunderten stets alle technischen Möglichkeiten herangezogen. Es begann mit Fingerabdrücken bis zu heutigen DNA-Abgleichen.

Nach aktueller Rechtslage (Paragraph 81 g Strafprozessordnung) dürfen jedoch technisch mögliche DNA-Rückschlüsse auf eine ethnische Zugehörigkeit von Tätern derzeit nicht durchgeführt werden.

Die Polizei fordert schon seit längerem eine gesetzliche Änderung um bessere Erfolge in der Verbrechensermittlung erzielen zu können.

Warum soll bei einer Verbrechensaufklärung ein Täter ein diesbezügliches Schutzrecht besitzen ?

Das versteht weder die Polizei noch der normal und vernünftig denkende Mitbürger !

Diese einengende Regelung stellt ein arges Ärgernis dar, das schnellstmöglich reformiert gehörte.

Und damit wären das Parlament und insbesondere auch Sie gefordert !

Das Gegenargument eines Schutzes gegen ethnische Diskriminierung wäre in diesem Zusammenhang nicht einleuchtend, denn der Täterkreis könnte entsprechend eingegrenzt werden sodass mögliche voreilige Verdächtigungen z.B. gegen arabisch stämmige Flüchtlinge von Anfang an ausgeräumt wären.

Und damit wäre doch wohl allen Seiten gedient ?

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Fink