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Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
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Kultur, Gesellschaft und Medien
Verkaufte Kredite
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
in den Medien war zu hören, dass Dahrlehensinhaber, die Sicherheiten des Finanzinstituts mit einer Grundschuld bedienen, ihre Immobielie verlieren können. Angefügt finden Sie die Pressemitteilung der ARD, auf die ich mich in meiner Fragestellung beziehen möchte.
Gibt es seitens ihrer Regierung Handlungen, die die vielen Immobilienbesitzer vor dem finanziellen „Supergau“ schützen wird? Persönlich kann ich nicht verstehen wie die Rot/Grüne Regierung im Jahr 2002 eine derartige Lücke in das „Finanzförderungsgesetz“ einbauen konnte. Ich würe auch gern erfahren wie ihr Regierungspartner von der SPD dazu steht.
Ralf Hartmann
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Verkaufte Kredite
Mit welchen Machenschaften Immobilieneigentümer geschädigt werden
BR, Dienstag, 20. November 2007
Schuldenaufkäufer können ganz legal mehr als den eigentlichen Darlehenswert von Bankkunden verlangen, auch wenn diese immer ihre Raten bezahlt haben. Denn beim Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und kann getrennt verwertet werden. Da sie während der gesamten Laufzeit des Darlehens in voller Höhe besteht, betreiben Investoren oftmals Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe der Grundschuld und nicht in Höhe des Darlehens abzüglich Zins und Tilgung zum Zeitpunkt des Verkaufs. Obendrein können Investoren nach geltendem Recht drei Jahre rückwirkend 18 Prozent auf die Grundschuld von Bankkunden einfordern.
...... Der gesamte Text ich hinter dem angefügten Link zu finden ...
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,1ew1advn...
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