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Abstimmungszeit beendet
Autor Norbert Stamm am 16. September 2015
10117 Leser · 10 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Vermögensteuer

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!

Wie zu erfahren war, will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zur Bestreitung der zur Bewältigung des Flüchtlingszustroms erforderlichen Kosten allen Bundesministerien zusätzliche Sparmaßnahmen abverlangen! Noch vor wenigen Wochen hieß es, ein Einnahmenüberschuss in Milliardenhöhe sei erreicht worden. Dieser könnte doch erst einmal genutzt werden! Für Zukunftsinvestitionen blieben auch noch ein paar Milliarden übrig. Und für die kommenden Jahre bietet sich folgende Lösung an:

Laut Artikel 106 des Grundgesetzes steht das Aufkommen aus der Vermögensteuer den Ländern zu. Doch wird seit 1997 in Deutschland keine Vermögensteuer erhoben, obwohl das Vermögensteuergesetz noch immer gültig ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 22. Juni 1995 lediglich die zu niedrige Besteuerung vom Immobilienvermögen kritisiert und deren Höherbewertung gefordert. Die seither vergangenen 20 Jahren hätten zur Behebung des Mangels wirklich reichen müssen! Man könnte zur Veranlagung den Verkehrswert heranziehen und zum Ausgleich den Freibetrag auf 1.000.000 Euro je Steuerpflichtigen erhöhen. Die entsprechende Gesetzesänderung könnte man bei gutem Willen aller dem Wohl der Allgemeinheit verpflichteten Entscheidungsträger in Bund und Ländern bis Ende 2015 bewältigen! Dann wäre mindestens bis zu einem erneuten Votum des Bundesverfassungsgerichtes - wahrscheinlich länger - die Verfassungsmäßigkeit gegeben.

Deshalb möchte ich Sie, sehr geehrte Frau Merkel fragen, ob Sie nicht in Ihrer doppelten Funktion als Bundeskanzlerin und Bundesvorsitzende der CDU in der Lage sein sollten, alle auf das Wohl des Volkes vereidigten Verantwortlichen dazu zu bewegen, mit ihnen zusammen zu verwirklichen, dass wieder die vorgeschriebene Vermögensteuer erhoben wird?

Mit großem Interesse erwartet Ihre Antwort und grüßt Sie sehr freundlich

Norbert Stamm.

Kommentare (10)Schließen

  1. Autor Norbert Stamm
    am 17. September 2015
    1.

    250 Wörter reichten nicht, meine Anfrage umfassend zu begründen. Deshalb füge ich einen Kommentar zur Erläuterung an:

    Zwar hat 1996 bei seinem Urteil zur Vermögensteuer das BVerfG in einer Nebenbemerkung die Auffassung vertreten, die Steuerbelastung dürfe 50 % des Einkommens nicht überschreiten (Halbteilungsgrundsatz), doch hat bereits damals der Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde dem widersprochen. Er begründete dies damit, dass die Ungleichheit in der Gesellschaft (deren Ausgleich eine Kernaufgabe des demokratischen und sozialen Rechtsstaates ist) ein gewisses Maß nicht überschreiten darf, um die verfassungsmäßige Ordnung nicht zu gefährden. Er wies damals darauf hin, dass wegen der hohen Arbeitslosigkeit und der großen Belastungen infolge der deutschen Wiedervereinigung ein Ausgleichsbedarf bestehe, wie ihn die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zuvor nicht gekannt habe. Es sei nicht einzusehen, dass angesichts dieser Umstände ein gemäßigter Zugriff auf bestehende Vermögensmassen verfassungsrechtlich tabu sein sollte.

    Am 18. Januar 2006 schließlich schloss sich das BverfG dieser Auffassung an und zog den Halbteilungsgrundsatz zurück.

    Nun tritt zu den noch immer nicht bewältigten Problemen der Vereinigung und der hohen Arbeitslosigkeit zusätzlich die unvermeidliche Aufnahme hunderttausender Flüchtlinge. Wenn jetzt der Staat seine Sparmaßnahmen nochmals verstärkt (und dies wie gehabt vor allem im Sozialbereich), würde das Verfassungsgebot der Sozialstaatlichkeit (siehe: Artikel 20 des Grundgesetzes!) vollends verletzt. Auch Zukunftsinvestitionen für Infrastruktur, Bildung, Gesundheit usw. dürfen nicht weiter zurückgefahren werde, sondern sind im Gegenteil zur Erfüllung des Nachholbedarfs unbedingt zu erhöhen.

    Nur gut, dass wir seit Anfang 2015 wenigsten den Mindestlohn von 8,50 Euro haben! Der auch für die Flüchtlinge gilt. Daran darf jetzt nicht gerüttelt werden, wie es eilfertige neoliberale Ideologen schon anstreben. Dann sollte man für die Gemeinschaftsaufgaben lieber die Millionäre stärker zur Kasse bitten. Das beträfe vielleicht ein Prozent der deutschen Bevölkerung, welches aber etwa die Hälfte des gesamtem Volksvermögens besitzt. Auch OECD und IWF haben angemahnt, dass die soziale Ungleichheit in

  2. Autor Norbert Stamm
    am 17. September 2015
    2.

    Deutschland zu groß ist und forderten Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Gerechtigkeit. Die Wiedererhebung der nur ausgesetzten Vermögensteuer könnte ein erster Schritt in diese Richtung sein.

    Solange die Kriege und Bürgerkriege in den Herkunftsländern andauern, ist kein Ende des Flüchtlingsstromes nach Europa zu erwarten. Auch wenn die EU eine gerechtere Aufteilung auf die Mitgliedsstaaten durchsetzen sollte, wird Deutschland ein Großteil davon aufzunehmen haben. Es ist daher illusorisch, zu erwarten, dass uns der dafür nötige Finanzbedarf erspart bliebe.

    Um alle Aufgaben ohne Neuverschuldung bewältigen zu können, bedarf es neuer Einnahmen für den Staat. Und da bietet sich die Vermögensteuer als Königsweg an:
    Sie belastet nur den kleinen Teil der Bevölkerung, der reich genug ist, dass er dies ohne Weiteres verschmerzen kann. Und das Gesetz besteht bereits und ist nur wieder anzuwenden, allenfalls mit einigen Änderungen. Die Finanzministerien des Bundes und der Länder müssten eigentlich in den Jahren der Aussetzung schon einige Varianten einer verfassungskonformen Regelung vorbereitet und sogar durch gerechnet haben. Wenn nicht, wäre dies ein grobes Versäumnis und schleunigst nachzuholen.

  3. Autor ines schreiber
    am 17. September 2015
    3.

    Der Einnahmeüberschuss....ich glaube Herrn Schäuble.....ist aufgefallen .....das es nicht reichen wird...

  4. Autor Norbert Stamm
    Kommentar zu Kommentar 3 am 18. September 2015
    4.

    Falls es nicht reichen sollte .. - ist es umso nötiger und wichtiger, schnellstens zusätzliche Einnahmen für den Staat zu schaffen.

    Ohnehin sehe ich den Staat sogar in der Pflicht, die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensteuer zu erheben. Der jetzige Zustand entspricht einer anhaltenden Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Milliardenhöhe. Es gibt sogar Vorschläge, die versäumte VerSt-Einnahmen durch eine einmalige Vermögensabgabe nachzuholen. Warum auch nicht?

  5. Autor ines schreiber
    am 18. September 2015
    5.

    Ist Ihnen noch nicht aufgefallen.....wir haben keine Lobby......wir zahlen die Zeche.....

  6. Autor Norbert Stamm
    am 18. September 2015
    6.

    Allerdings - das fürchte ich auch! Vermutlich wird wiedermal die Mehrwertsteuer erhöht. Dann soll man aber nicht behaupten, es gebe keine Alternative!

  7. Autor Norbert Stamm
    Kommentar zu Kommentar 5 am 18. September 2015
    7.

    Allerdings - das fürchte ich auch. Es wird wohl wieder mal auf eine Mehrwertsteuererhöhung hinauslaufen. Aber niemand soll sagen können, es gebe keine Alternative!

  8. Autor ines schreiber
    am 21. September 2015
    8.

    Norbert, die Mehrwert wird nicht reichen....warum bekommen Politiker 800 Euro Diätenerhöhung. ...mit welchen Recht verdienen sie 4- 5 stellig? ???????
    Das sollte man halbieren....

  9. Autor Norbert Stamm
    Kommentar zu Kommentar 8 am 22. September 2015
    9.

    Hallo, Ines,
    verstehen Sie mich bitte nicht falsch; ich bin gegen Erhöhung der Mehrwertsteuer. Sie ist allerdings für die Politiker die leichteste Lösung zur Erhöhung der Staatseinnahmen, betrifft jedoch uns alle - auch die Ärmsten. Und sie bringt deshalb eben sehr viel. Mehr als Kürzung der Diäten von ein paar Hundert Politikern, was die ohnehin zuletzt bewschließen würden. Da lohnte es sich eher, die Millionäre zu besteuern; das sind immerhin Hunderttausende! Und es träfe auch keine Armen!

    Deshalb bin ich ganz entschieden dafür, das gültige Vermögensteuergesetz wieder anzuwenden. Ich habe kein Verständnis dafür, dass dies seit fast zwei Jahrzehnten nicht gemacht wird!

    Natürlich könnte man auch die Progression der Einkommensteuer nach oben - also für Einkommen von über 100.000 Euro jährlich - ausbauen. Der Effekt wäre ähnlich einträglich und sozial. Dem entsprechenden Vorschlag von Marianne Paki stimme ich ebenfalls zu.

  10. Autor ines schreiber
    am 22. September 2015
    10.

    Norbert, habe mich wohl nicht klar ausgedrückt. ....ich will das auch nicht.....diesmal müssen andere Kühe gemolken werden.....

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