Sehr geehrte Frau von Platen,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die aktuelle Dublin-Verordnung regelt im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), welcher europäische Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Das stellt sicher, dass jeder Asylantrag im Dublin-Raum nur von einem Staat geprüft wird. Dabei richtet sich die Zuständigkeit eines Mitgliedstaates nach bestimmten Kriterien. Sie reichen von familiären Umständen über den Besitz eines Visums oder Aufenthaltstitels bis hin zur Frage nach einer regulären oder irregulären Einreise. Lässt sich danach keine Zuständigkeit feststellen, ist der EU-Mitgliedstaat zuständig, in dem zuerst ein Asylantrag gestellt worden ist. Informationen zur Dublin-Verordnung:
https://www.bmi.bund.de/DE/service/lexikon/functions/bmi-...
Die Bundeskanzlerin hat in der Vergangenheit mehrfach betont, dass das Dublin-System erneuert werden muss. Wichtig ist die richtige Balance zwischen Verantwortung der Mitgliedstaaten und Solidarität unter den Mitgliedstaaten. Dazu gehören klare Zuständigkeiten und effektive Verfahren, aber auch eine solidarische und faire Verteilung von Schutzberechtigten innerhalb der EU.
Das Europäische Parlament hat sich im November auf eine Verhandlungsposition zur Reform des Dublin-Systems geeinigt, um auf dieser Grundlage die Gespräche mit dem Rat aufzunehmen. Auch der Rat wird eine gemeinsame Position der Mitgliedstaaten zur Reform des GEAS festlegen. Die Verhandlungen hierzu laufen noch. Anschließend verhandeln im sogenannten Trilog das Europäischen Parlament, der Rat und die Kommission die Positionen.
Die Bundesregierung orientiert ihre Haltung für den Trilog an den Vorgaben eines künftigen Koalitionsvertrags. Wie Sie wissen, haben noch nicht alle beteiligten Parteien dem Entwurf des Koalitionsvertrags zugestimmt. Informationen dazu finden Sie auf Seite 105:
http://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/Koalitionsver...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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