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Beantwortet
Autor Angelika Kraus am 15. Juni 2008
27730 Leser · 0 Kommentare

Familienpolitik

Verstöße Deutscher Jugendämter gegen Menschenrechte

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

leider bin ich mit diesem folgenden Problem selbst engagiert worden, auch haben sich mehrere Betroffene an mich gewandt. Vielleicht haben Sie sich selbst bereits mit dem so sehr brisanten Thema Menschenrechtsverletzungen der Deutschen Jugendämter beschäftigt. Es werden seit längerem die Bürger und Bürgerinnen extrem verunsichert. Die Grausamkeit, mit der vorgegangen wird, ist mit nichts, ausser der Kindeswegnahme im Dritten Reich mehr vergleichbar.
Das sieht man auch im Ausland so, nach meinen Internet-Recherchen.
Trotzdem die Jugendämter in die Zuständigkeit der Gemeinden und der Länder fallen, handeln Menschenrechtler international und das Europäische Gericht für Menschenrechte ist mehrfach tätig geworden und hat jedes Mal die Deutschen Jugendämter verurteilt und den Eltern Recht gegeben. Bergeweise Petitionen Ratsuchender wurden beim EU-Parlament vorgetragen.

Dieses Thema wurde vor dem EU-Parlament bereits im Jahre 2007/November vorgetragen, wogegen innerhalb der BRD keine Zeit verwendet wird, das Thema endlich zu erörtern und Stellung zu beziehen.

Und deswegen ist mit einer Verschlimmerung der Situation ins Unermessliche zu rechnen. Es geht um den Tatbestand der psychischen und körperlichen Folter von Kindern, Eltern und deren Angehörigen, die ohne nachhaltige Gründe endlos schikaniert wurden und werden.

Dürfen Sie als Bundeskanzlerin sich nicht zu den eklatanten Menschenrechtsverletzungen, der den Gemeinden unterstehenden Jugendämtern stellungnehmend äußern?

Folgende Informationsmaterialien füge ich Ihnen zu Ihrer Ansicht bei:
BAMBERGER ERKLÄRUNG der Vertreterin von 400 NGO’s d an das EU-Parlament:

Leider ist das Material viel zu umfangreich um es an dieser Stelle wortwörtlich wiederzugeben, jedoch ist mir die Abänderung des Textes nicht erlaubt. Daher bitte ich Sie herzlichst, sich in diesem Fall direkt zu informieren.

Zu diesem Thema gibt es neben der weltweiten Aufmerksamkeit, die es verursacht hat, jetzt schon endlos viele Internet-Auftritte, Zeitungsartikel, und Fernsehdokumentationen. Eine Erklärung der Deutschen Bundeskanzlerin, dass sie sich der Sache annimmt, steht noch aus, und wäre in Aller Interesse.

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Kraus

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 19. Juli 2008
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Kraus,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Vor dem Hintergrund der spektakulären Fälle von Kindesvernachlässigung und -misshandlung, die in jüngster Zeit bekannt geworden sind, sind die Jugendämter zu Recht besonders aufmerksam. Wenn das Jugendamt ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut nimmt, greift es zu einer der letzten Möglichkeiten, um Minderjährige zu schützen. Damit leisteten die Ämter gefährdeten Kindern "erste Hilfe" in einer akuten Notsituation.

Zu Diskriminierungen durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe kam es dabei nur in einigen wenigen Fällen. Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) hat sich intensiv mit den Petitionen an den EU-Petitionsausschuss befasst. Die Befürchtung, dass die Petitionen auf ein grundlegendes Problem hindeuten, hat sich erfreulicherweise nicht bestätigt.

Die Europäische Kommission hat nach den Anhörungen keine Veranlassung gesehen, aktiv zu werden. Das lässt den Schluss zu, dass die Petitionen Einzelfälle betreffen, bei denen schwierige Trennungs- und Scheidungssituationen ein hohes Konfliktpotenzial hervorbringen – ein Konfliktpotential, das sich auch gegen die Mitarbeiter der Jugendämter richtet.

Der Umgang mit hochstrittigen Trennungssituationen von Eltern erfordert ein großes Maß an Kompetenz und Professionalität. Deshalb fördert das BMFSFJ derzeit ein Modellprojekt, mit dem Hilfestellungen für die Beratungspraxis bei schwierigen Trennungs- und Scheidungssituationen entwickelt werden. Das zeigt einmal mehr, dass die Sorgen und Probleme von Eltern und Kindern ernst genommen werden. Daher sehen wir für den Gesetzgeber keinen Handlungsbedarf bezüglich der Bamberger Erklärung.

Es steht außer Frage, dass die Jugendämter mit ihren Fachkräften Familien in vielen schwierigen und komplexen Situationen echte Hilfe leisten – zum Schutz und zum Wohl der Kinder.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung