Sehr geehrter Frau Brockmann,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten. Ihr Kompliment für ihre Arbeit geben wir gerne an sie weiter.
Tierversuche für die Entwicklung von Kosmetika sind in Deutschland in der Tat bereits seit 1998 verboten. Mittlerweile dürfen in der gesamten EU keine Tierversuche mehr für kosmetische Produkte stattfinden und solche Produkte auch nicht mehr verkauft werden.
Jedoch ist es nach heutigem Stand der Wissenschaft noch nicht möglich, etwa bei der Erforschung von Medikamenten vollständig auf Tierversuche zu verzichten - trotz des verstärkten Einsatzes von Alternativmethoden. Bei Krankheiten brauchen wir wirksame Medikamente und erwarten sichere Heilungsmethoden. Das setzt voraus, dass medizinische Stoffe und Produkte ausreichend geprüft sind, bevor sie auf den Markt kommen.
Es ist der Bundesregierung sehr wichtig, Tierversuche auf das unerlässlich notwendige Maß zu beschränken. Deutschland verfolgt dieses Ziel auch auf europäischer Ebene mit Nachdruck.
Das Bundeslandwirtschaftministerium prüft zusammen mit einem Experten- gremium, in welchen Bereichen auf Tierversuche verzichtet beziehungsweise die Erforschung von Alternativen verstärkt werden sollte.
Auch mit der Tierschutzgesetznovelle hat die Bundesregierung den Schutz von Versuchstieren weiter verbessert. So sind Versuche mit Menschenaffen fast vollständig verboten.
Sollten Ihnen Fälle von Tierquälerei oder illegalen Tierversuchen auffallen, informieren Sie bitte das örtliche Veterinäramt und die Polizei.
Weitere Informationen:
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Dossier/Landwirtschaft/Tie...
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtsc...
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Reden/2012/07-24-AI-10-Jah...
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.