Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Norbert Saake am 05. Februar 2008
8450 Leser · 0 Kommentare

Gesundheit

Vertragsrechtsbruch durch den Staat

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

durch staatliche Änderung der Grundlagen für Krankenkassen-Beitragspflicht bei Direktversicherungen wurde der Vertrag mit der Versicherung während der Laufzeit gändert. Das kostet mich ca. 8000 € innerhalb von 10 Jahren. Die Beschwerde der Sozialverbände liegt beim Bundesverfassungsgericht.

Frage 1
Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, den Vertrauensschutz in das Vertragswesen in dieser Angelegenheit wieder herzustellen?

Frage 2
Wie gedenken Sie das Bundesverfassungsgericht zu einer baldmöglichen positiven Entscheidung zu ermahnen, auch damit ich und viele andere Betroffene nicht darüber hinwegsterben?

Da der Sachverhalt etwas komplexer ist, musste ich hier die Beschreibung vereinfachen.

Ich freue mich auf eine positive Antwort
mit freundliche Grüßen
Norbert Saake