Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Sigrid Rumpf am 20. März 2016
9335 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Verunsicherung einer ehrenamtlichen Flüchtlingshelferin

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!

- Wie soll Integration gelingen?
- Warum gibt es kein Burka-Verbot?
- Haben die Flüchtlinge nicht auch eine Bringeschuld?
- Warum gibt es so ein so hohes Taschengeld, solange Essen und Unterkunft kostenlos vorhanden sind? Für viele Deutsche reicht es nicht für ein Taschengeld, sondern gerade für Wohnung und Essen. Das ergibt Unfrieden!
Seit Aug. 15 helfe ich ehrenamtlich bei den Flüchtlingen aus Syrien. Ja, wir müssen Flüchtlingen helfen! Es sind aber zu viele Menschen dabei, die keine Syrer sind, sich aber als solche ausgeben. Ich erhalte Hinweise von Syrern, die an der Sprache sehr gut diese (meist Männer) erkennen. Das macht die Syrer und uns Helfer sauer, weil nichts dagegen passiert . Enttäuscht bin ich und andere Helfer/innen von vielen Flüchtlingen (oder Wirtschaftszuwanderer) , da die meisten keinen Willen zur Integration zeigen. Das wird gefährlich! Viele Helfer geben darum auf. Wir müssen die Integration schaffen!!!!!

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 22. April 2016
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Rumpf,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Ihr Engagement für die Flüchtlinge in Ihrer Heimatstadt ist vorbildlich. Die Bundeskanzlerin hat allen Flüchtlingshelferinnen und -helfern wiederholt Ihren besonderen Dank ausgesprochen.

Sie haben Recht: Wir müssen die Integration schaffen! Deshalb hat die Bundesregierung Eckpunkte eines neuen Integrationsgesetzes beschlossen. Das Gesetz orientiert sich an den Grundsätzen des Förderns und Forderns. Ziel ist es, die Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt durch staatliche Maßnahmen zu fördern und zugleich von den Migranten Eigenbemühungen einzufordern.

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/04...

Die Bundesregierung hat bereits zahlreiche Integrationsprogramme gestartet. Einen kleinen Überblick finden Sie unter

https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluech...

Die wichtigste Voraussetzung für Integration ist die Sprache. Wer dauerhaft in Deutschland lebt und nicht ausreichend Deutsch spricht, muss daher einen Integrationskurs besuchen. Das gilt auch für Asylberechtigte und Bürgerkriegsflüchtlinge. Ein Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs (600 Stunden) und einem Orientierungskurs (60 Stunden) zur deutschen Rechtsordnung, Geschichte, Kultur und Gesellschaft. Die Bundesregierung hat die Mittel für Integrationskurse 2016 mehr als verdoppelt.

Wer in Deutschland bleiben kann, muss auch in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die Bundesagentur für Arbeit will Flüchtlinge daher schnell in geeignete Sprachkurse und Arbeitsstellen vermitteln.

https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluech...

Sie stellen auch die Frage, warum es kein Burka-Verbot gibt. Basis aller Integration sind die Rechtsordnung des Grundgesetzes und die Werte der freiheitlichen Demokratie, auf denen es beruht. So garantiert das Grundgesetz die Freiheit zu persönlicher Entfaltung, die Gewissens- und Glaubensfreiheit und regelt die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Zum Burka-Verbot in Deutschland haben wir auf dieser Plattform schon mehrfach Stellung genommen:

http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/ist-die-gleichs...

Außerdem fragen Sie nach dem Taschengeld, das die Flüchtlinge für ihren täglichen Bedarf erhalten. Die Höhe der Zahlungen ist genau festgelegt: Asylbewerber bekommen deutlich geringere Geldleistungen als Menschen, die Grundsicherung (Hartz IV) beziehen. Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Februar 2016 sind die Bargeldleistungen für den persönlichen Bedarf („Taschengeld“) nochmals abgesenkt worden. Alleinstehende Erwachsene erhalten nun maximal 135 Euro.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor ines schreiber
    am 21. März 2016
    1.

    Klasse Beitrag !

  2. Autor Rosi Mörch
    am 22. März 2016
    2.

    Das will doch von unserer "Obrigkeit" keiner wissen.
    Das Geld fließt, ob berechtigt oder nicht.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 16. April 2016
    3.

    Die jungen Männer sollten gerade in Syrien bleiben und
    nur Frauen, Kinder und Greise sollten aus dem
    *Bürger*Kregsgebiet flüchten.
    .
    Wer soll in Syrien für ein besseres Land kämpfen,
    wenn die *Gut-Menschen* flüchten und die
    *Bös-Menschen* dort bleiben?

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