Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Menschen erwarten zu Recht, dass rechtsstaatliche Entscheidungen auch konsequent durchgesetzt werden. Die Bundeskanzlerin hat immer wieder deutlich gemacht: Diejenigen, die in unserem Land kein Aufenthaltsrecht bekommen, die nicht als Asylbewerber anerkannt werden und die keinen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention oder subsidiären Schutz erhalten, müssen unser Land auch wieder verlassen. Dafür sind allerdings in erster Linie die Länder und Kommunen zuständig.
Bei der Ausreisepflicht haben Bund und Länder bereits viele Verbesserungen erreicht: Die Zahl der Ausreisepflichtigen, die in ihre Herkunftsstaaten zurückkehren, ist 2016 deutlich höher als in den Vorjahren. Das belegen die aktuellen Zahlen, die Sie einer Grafik des Bundesinnenministeriums entnehmen können:
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/Au...
Auch Abschiebungen nach Afghanistan werden inzwischen wieder fortgesetzt. Straftäter, Gefährder sowie Personen, die sich hartnäckig der Feststellung ihrer Identität verweigern, können dorthin zurückgeführt werden.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber im vergangenen Halbjahr eine Reihe von Maßnahmen im Asyl- und Aufenthaltsrecht getroffen: Das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht erleichtert die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern. Es sieht u.a. die Ausweitung der Abschiebehaft für Ausreisepflichtige vor, wenn von ihnen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder für die innere Sicherheit ausgeht. Außerdem ist eine erleichterte Überwachung mit Hilfe von Fußfesseln möglich, wenn ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse besteht. Zudem gilt eine verschärfte Residenzpflicht für Geduldete, wenn diese ihre Rückführung durch vorsätzlich falsche Angaben, durch Täuschung über die Identität oder die Staatsangehörigkeit aktiv verhindern oder verzögern.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02...
Bitte haben Sie Verständnis, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung nicht zu konkreten Einzelfällen Stellung nehmen kann. Es ist aber ein ernst zu nehmendes Problem, wenn Frauen sich schutzlos und ausgeliefert fühlen. Denn der Staat hat die Aufgabe, Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Zur Ehrlichkeit gehört aber auch: Absolute Sicherheit kann in einer freiheitlichen Gesellschaft niemand garantieren. Für die Arbeit der Polizeibehörden sind zudem in erster Linie die Länder zuständig. Sie stellen kontinuierlich Personal ein, um das Sicherheitsniveau zu erhöhen.
Seit Mai dieses Jahres verbessert ein Gesetz die Videoüberwachung auf öffentlichen Anlagen.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/12
Zum Schutz vor sexueller Gewalt ist im November 2016 eine Verschärfung des Sexualstrafrechts in Kraft getreten. Damit wird es zum Beispiel leichter, Täter strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, die als Gruppe andere Personen berauben oder bedrängen.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/03
Die Bundesregierung wird auch weiterhin prüfen, welche Maßnahmen notwendig sind, um in Deutschland ein sicheres Zusammenleben zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 25. Oktober 2017
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am 26. Oktober 2017
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am 27. Oktober 2017
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am 03. November 2017
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Kommentar zu Kommentar 4 am 04. November 2017
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am 07. November 2017
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am 17. November 2017
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am 18. November 2017
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