Sehr geehrter Herr Suveyzdis,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die visafreie Einreise und ein 90-tägiger Aufenthalt von Bürgern aus der Ukraine zu touristischen und geschäftlichen Zwecken, die der EU Ministerrat in der letzten Woche beschlossen hat, ist aus Sicht der Bundesregierung begrüßenswert. Die Befreiung von der Visumspflicht bedeutet aber kein Anrecht, in der EU zu arbeiten.
Die Maßnahme hat nicht nur praktische, sondern auch hohe symbolische Bedeutung für die Ukraine. Die Visafreiheit ist ein wichtiger Schritt hin zur Intensivierung der Beziehungen der Ukraine zu den Staaten der EU, sowohl in menschlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht.
Diese Entscheidung würdigt die hierfür notwendigen weitreichenden Reformen, die in der Ukraine umgesetzt worden sind und auch weiterhin umgesetzt werden müssen – trotz der schwierigen Bedingungen, unter denen die Verantwortlichen in Regierung und Verwaltung arbeiten müssen.
Die Entscheidung für eine visafreie Einreise honoriert auch den Einsatz vieler Ukrainerinnen und Ukrainern für eine Zukunft in der Wertegemeinschaft des freien Westens. Der ukrainische Präsident Poroschenko hat bei seinem Besuch bei der Bundeskanzlerin am 20. Mai 2017 in Meseberg die Einführung der Visafreiheit als „letzten Schritt zur Loslösung von der Sowjetunion“ bezeichnet.
Ein Beitritt der Ukraine zur EU– ebenso wie ein Beitritt zur NATO –steht derzeit nicht zur Diskussion.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 22. Mai 2017
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am 22. Mai 2017
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