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Abstimmungszeit beendet
Autor Christian Herich am 10. November 2017
7070 Leser · 6 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Volksabstimmung zur Flüchtlingslage

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin.

Wie jeder weiß, ist das Thema Flüchtlinge ein Streitthema in Deutschland. Mitlerweile hat man das Gefühl, von der Masse der Flüchtlinge ertrückt zu werden. Jetzt sollen auch noch die Familien zusammengeführt werden, wobei sich mir bei dem Gedanken die Nackenhaare aufstellen. Ich Frage mich, warum haben Sie nicht von Anfang an eine Volksabstimmung zum Thema Flüchtlinge durchführen lassen. Man fühlt sich im eigenen Land nichmehr wohl und das ist echt traurig.

Mit freundlichen Grüßen

C. Herich

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor Johannes Wollbold
    am 12. November 2017
    1.

    Eine Volksabstimmung wäre zur Diskussion und besseren Legitimation gut gewesen. Sollte man auch jetzt noch machen, obwohl ja auch bei der Bundestagswahl über die Flüchtlingspolitik abgestimmt werden konnte. Ob sich nach einer Volksabstimmung der aufgeheizte Streit beruhigen würde und wir die Energien wieder - wie 2015 - mehr dem Wichtigsten zufließen lassen könnten: der Hilfe für politisch Verfolgte, Kriegsopfer und - in begrenztem Umfang - auch die, die hier bessere Lebenschancen suchen und zur Dynamik unserer Wirtschaft und zur Sicherung unserer Renten beitragen? Gastfreundschaft, vielfältige Begegnungsmöglichkeiten, Hilfe bei der Integration (Sprachpatenschaften, Behördenberatung, Ausbildungs- und Arbeitssuche, ...)? Aufmerksamkeit und Zivilcourage gegen ausländerfeindliche Sprüche, Gesten und Gewalt - natürlich auch z.B. gegen frauenfeindliche Bedrohungen von Migranten und Deutschen.

    Aber Flüchtlngspolitik ist ein sehr komplexes Thema - welche Grundpositionen könnte man zur Auswahl stellen? Sicher keine Aussetzung des grundgesetzlichen Rechts auf Asyl, wie in diesem Beitrag gefordert: http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/versagen-in-der... Auch nicht - ebenfalls dort - Verweigerung von Asyl nur weil man den Weg nach Deutschland ohne Personaldokumente geschafft hat, also einem relativ geringfügigen Vergehen, das derzeit straffrei ist. Auch eine Verweigerung der Familienzusammenführung bei anerkannten Flüchtlingen (3 Jahre Asyl) geht nach EU-Recht nicht.

  2. Autor Klaus Fink
    Kommentar zu Kommentar 1 am 15. November 2017
    2.

    In bisher durchgeführten Meinungsumfragen lehnten mindestens rund zwei Drittel der Bevölkerung Merkel`s Politik der unkontrollierten und massenweisen Flüchtlingszuwanderung mit über fünfzig Prozent Wirtschaftsmigranten entschieden ab ! ! !

    In einer jüngsten Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov unterstützten immerhin 56 Prozent der Bevölkerung, d.h. eine deutliche Mehrheit (!) die Forderung der CSU, eine Obergrenze für den Zuzug von Flüchtlingen zahlenmäßig mit höchstens 200.000 Flüchtlingen festzulegen.

    Die Kanzlerpartei CDU ist diejenige Partei, die sich aufs schärfste gegen Volksabstimmungen ausspricht ! Sie erkennt zielsicher, dass durch eine Volksabstimmung die merkelsche Politik "abgewählt" und die Dame düpiert würde !

    Beim ausschließlichen Schielen auf die Ergebnisse der Bundestagswahl lassen Sie völlig außer acht, dass rund ein Drittel der Bevölkerung die Wahl deshalb boykottiert hat, weil sie mit der aktuellen Politik derart unzufrieden ist, dass diese vielen Menschen mit ihr komplett abgeschlossen haben.

    Der von Ihnen geäußerte Wunsch in Absatz 1 nach einem Aufleben der Zustände aus dem Jahr 2015 bliebe bei einem diesbezüglichen Referendum mit aller größter Wahrscheinlichkeit der illusionäre Traum eines realitätsverkennenden Idealisten. Anders kann ich es nach den erfolgten Verwerfungen allerorten, deren Aufarbeiten noch viele Jahre anhalten wird wenn es denn je gelingt, nicht werten.

  3. Autor Johannes Wollbold
    Kommentar zu Kommentar 2 am 18. November 2017
    3.

    Hallo Herr Fink,

    ich wollte keine Grenzöffnung wie in der Ausnahmesituation von 2015 zur Abstimmung stellen. Im Gegenteil könnte man jetzt fragen, ob nur Flüchtlinge mit gültigem Personaldokument (nicht Visum - das kann kaum jemand erhalten) über die Landgrenzen einreisen dürfen. Ich meinte, dass nach einer Volksabstimmung das gesellschaftliche Engagement von damals wieder stäker aufleben könnte. Das brauchen wir auf jeden Fall, um die Integrationsprobleme zu lösen. Law and Order, den Staat stärken ist wichtig, aber nur eine Seite der Medaille.

  4. Autor Johannes Wollbold
    am 18. November 2017
    4.

    Hallo Herr Dischinger,

    ich meinte nicht, dass "Wirtschaftsflüchtlinge" nach GG asylberechtigt sind. Sie lassen sich aber nicht so scharf von Kriegsflüchtlingen und individuell politisch Verfolgten trennen - da muss erst einmal ein ordentliches, u.U. langwieriges Asylverfahren durchgeführt werden. Wer sich dann "bewährt", nicht kriminell wird, Ausbildung oder Arbeit findet, kann geduldet werden, auch wenn der Asylantrag abgelehnt wird oder ein subsidiärer Schutz oder ein Abschiebeverbot auslaufen. Diesen Wechsel von Asyl zur Arbeitsmigration hat es schon immer gegeben (ein alter Freund von mir hat sogar offiziell den Asylantrag zurückgezogen und ein Studienvisum erhalten, dann in einem Jahr sein Mathematikstudium, anschließend seine Promotion in zwei Jahren mit extrem schwierigen algebraischen Themen abgeschlossen, heute lange deutscher Staatsbürger und - so natürlich war das auch angesichts von Vorurteilen dann wieder nicht - gut verdienend und Steuern zahlend). Finde ich - in zu definierendem Umfang - gut, zu gegenseitigem Vorteil: Chancen nutzen - Auswahl Engagierter und Integrationswilliger. Funktioniert besser als ein formales Punktesystem, ohne die Einwanderungswilligen zu kennen.

    Zum Familiennachzug dort in Kommentar 6-8 (die Anti-CSU-Polemik ist hoffentlich bei Veröffentlichung des Kommentars hier wieder veraltet): http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/wir-haben-nicht...

    Zur Strafbarkeit illegaler Einreise hier der (noch?) nicht ganz geklärte Rechtsstand von März 2015: http://fluechtlingsrat-bw.de/informationen-ansicht/bundes... Meines Wisssens wird aber nach wie vor ein eventuelles Verfahren eingestellt, wenn nach der illegalen Einreise unverzüglich ein Asylantrag gestellt wurde, damit eine Registrierung und - heute kein Problem mehr - Identifizierung erfolgte. Unabhängig davon darf man m.E. jemandem nicht das Asylrecht verweigern, der schon - wenn auch illegal eingereist - länger hier lebt und einen Antrag gestellt hat. Wo soll er sonst Schutz finden? Jedenfalls entspricht das dem Geist der Genfer Flüchtlingskonvention, Art. 31 Abs. 1 (s. Link). Die Zurückweisung illegaler Einwanderer an der Grenze oder unmittelbar nach Grenzübertritt ist eine andere Frage (s. u.a. vorherigen Kommentar).

  5. Autor Johannes Wollbold
    am 18. November 2017
    5.

    Hallo Herr Dischinger,

    hatten wir uns nicht geeinigt, persönliche Anwürfe sein zu lassen? (Nein, hatten wir offensichtlich nicht.) "Argumente ausgehen": Wer im Glashaus sitzt und ein tägliches Trommelfeuer der gleichen Themen, Forderungen und oft auch Argumente "verschießt"... Zu "Realitätsverweigerer" (ähnlich Herr Fink) s. ein Interview vom 16.11. mit Wolfgang Kubicki:
    "SPIEGEL ONLINE: Die Grünen sind also Realitätsverweigerer?
    Kubicki: Das ist jetzt schon wieder so ein denunziatorischer Ton, den ich mir nicht zu eigen machen möchte."
    Realität ist immer auch von der subjektiven Perspektive, damit von Robert Musils "Möglichkeitssinn" abhängig.

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