Sehr geehrter Herr Fink,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Rechtsbegriffe des Grundgesetzes „Staatsvolk“ und „deutsches Volk“ sind durch die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes bestimmt. Die Deutschen - also die deutschen Staatsangehörigen und ihnen nach Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes gleichgestellte Personen - bilden das Staatsvolk. Von ihm geht die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland aus.
Die Bundeskanzlerin hat am 25. Februar 2017 bei einer Parteiveranstaltung in Stralsund gesagt: „Die Zeit der deutschen Einheit, die Zeit, als der Eiserne Vorhang fiel, die Zeit, als Europa zusammen gewachsen ist, war eine wunderbare Zeit. Und deshalb gibt es auch keinerlei Rechtfertigung, dass sich kleine Gruppen aus unserer Gesellschaft anmaßen zu definieren, wer das Volk ist. Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt.“ Die Bundeskanzlerin hat in der Vergangenheit immer erklärt, dass sie verantwortungsvolle Politik für alle Menschen in Deutschland mache. Nichts anderes bedeutet ihre Aussage in Stralsund. Sie wollte keine Diskussion über Rechtsbegriffe des Grundgesetzes anstoßen.
Die Bundeskanzlerin sieht keinen direkten Zusammenhang zwischen Staatsbürgerschaftsrecht und dem Ausgang des türkischen Referendums. Es geht um gute Integration in Deutschland, die Staatsangehörigkeit ist dabei nicht der zentrale Aspekt. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist für die Bundesregierung ein hohes Gut und für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung unerlässlich. Gerade wenn wir Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit in anderen Ländern kritisieren, dann halten wir diese Werte in unserem eigenen Land hoch.
Die Entscheidung über eine konkrete Veranstaltung liegt bei den zuständigen Landesbehörden. Sie gewährleisten und verantworten die Einhaltung des geltenden Versammlungsrechts. Wichtig ist dabei, dass Veranstaltungen, die von der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gedeckt sind, friedlich und unter Einhaltung der Gesetze ablaufen. Dies zu beurteilen ist Sache der zuständigen Landesbehörden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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