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Abstimmungszeit beendet
Autor Konrad Stieger am 02. März 2016
12345 Leser · 13 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Vorsorgereinfall

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin
Da die Politiker in Zusammenarbeit mit unseren Gerichten das Unrecht zum Recht erklärt haben, befürchte ich , daß sich die Altparteien langsam aber sicher selbst abschaffen.
Die SPD ist bereits schon auf dem besten Wege der FDP zu folgen.Auch für die CDU wird es schwieriger, wenn sie weiterhin das Unrecht mit den Krankenkassenbeiträgen duldet.

Warum geht keiner auf die Schieflage bei den Direktversicherungen ein? Ich habe für das Alter mit einer Entgeltumwandlung vorgesorgt mit dem Ergebnis, daß ich keinerlei Gewinn aus dem Sparvertrag erzielen konnte, sondern
5500,- Euro draufzahlen muß. Schlechte Beratung oder von der Politik so gewollt?
Wie würde man mit einem privaten Berater, der so ein Geschäftsmodell anbieten würde, verfahren?
Warum werden Klagen diesbezüglich immer wieder abgelehnt?
Unsere Richter werden sicher nicht politisch beeinflußt aber gibt es hier eine stillschweigende Übereinkunft?
Rückwirkende Gesetze kannte ich vorher nicht und darf es auch in diesem Fall nicht geben.Auch wenn Rentner eine angeblich wirtschaftlich starke Gruppe darstellen.
Abgeordnete stehen wirtschaftlich besser da als Erwerbsunfähige und könnten auch einen Beitrag zur KK. leisten.

Werden die Rentner bewußt abgezockt oder hat kein Abgeordneter die Problematik bei der Beschlußfassung erkannt?
Ich verstehe diese Politik nicht mehr und darum habe ich für mich beschlossen grundsätzlich nicht mehr wählen zu gehen.

Wenn sich die Politiker schon nicht mehr an Verträge halten müssen, warum wird es denn von mir verlangt?

Mit freundlichem Gruß: Konrad Stieger
( Nichtwähler und auch nicht mehr ehrenamtlich tätig)

Kommentare (13)Schließen

  1. Autor Konrad Stieger
    am 03. März 2016
    1.

    Mein Versuch meinen Vertrag in Kurzform zu erklären: 6700,- Euro Auszahlung - krankheitsbedingt aus dem Arbeitsleben ausgeschieden -dadurch beim Kranken-und Arbeitslosengeld 4500,-Euro weniger bekommen, weil vom Bruttolohn gespart.

    Ich hatte schon eine Zusatzrente in Höhe von 94,- Euro. Ohne Barauszahlung hätte ich aus meinem Sparvertrag lediglich 24,- Euro Rente bekommen. Macht zusammen 118,- Euro und damit beitragsfrei.
    Aus Unkenntnis habe ich mir meinen Vertrag bar auszahlen lassen.
    Danach schlug der Staat erbarmungslos zu. Die 24,- Euro Rente wurde umgerechnet auf 10 Jahre Bezugszeit = 55,-Euro Rente und ich wurde beitragspflichtig ab dem ersten Euro für beide Renten. Die Freigrenze lag bei 138,- Euro. Jetzt zahle ich ca. 3200,- Euro Beiträge, auf 120 Monate verteilt, an die Krankenkasse. Ca. 700,- Euro Steuern sind natürlich auch noch fällig.

    Fazit:
    1) Ich konnte nicht vorraussehen, daß ich plötzlich arbeitsunfähig werde.
    2) Eine Freigrenze muß für alle Einzahler gelten und darum dürften erst Beiträge oberhalb der Freigrenze kassiert werden und nicht ab dem ersten Euro. 137,- Euro werden komplett ausgezahlt und bei 139,- Euro Rente werden ca. 114,- Euro überwiesen.

    3)Im Krankheitsfall bekommt man schon weniger Geld. Wenn man dann nach 3,5 Jahren endlich mit Abzügen in die verminderte Rente gehen kann, ist es nicht gerade hilfreich, wenn man sich dann eine so große Zahlungsverpflichtung ohne Gegenwert an den Hals holt.

    4) Auch der Staat darf keine Verträge rückwirkend ändern.

    Ohne Sparvertrag hätte ich keinerlei Probleme und meine Zusatzversorgung wäre auch beitragsfrei geblieben. Ich fühle mich von unseren Politikern kräftig über den Tisch gezogen und halte die ganze Geschichte für einen raffiniert eingefädelten Trickbetrug.

  2. Autor Peter Robitzsch
    am 04. März 2016
    2.

    zum Kommentar 1 von Matthias Gruber.

    leider kann von "austariert" keine Rede sein. Wer in den 80ziger Jahren eine Direktversicherung abgeschlossen hat - hat seinerzeit Krankenversicherung bezahlt. Durch die 2004 erfolgte Gesetzesänderung muss jetzt bei Auszahlung als Einmalbetrag nochmals KV-/Pflegeversicherung bezahlt werden und zwar der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag (also insgesamt etwa 3facher KV-/Pflegebeitrag. Das ganze verteilt auf 10 Jahre auch mit allen Erhöhungen die zwischendurch anfallen. Mit etwas Pech erhält der Vorsorgende auch noch weniger Rente (da durch Direktversicherung weniger Beitrag bezahlt wurde).
    Es ist wohl ziemlich einmalig, dass für eine Finanzlücke in der ges. KV nur Bürger zahlen müssen, die vorgesorgt haben - dies ist reine Willkür. Dazu sagt das Bundesverfassungsgericht: "... hat keine erdrosselnde Wirkung".
    Da erkennt man, wie weit das Verfassungsgericht inzwischen vom Bürger entfernt ist.
    Ein Skandal - erzeugt von SPD/Grünen mit Unterstützung von CDU/CSU.

  3. Autor Manfred Petry
    am 20. März 2016
    3.

    Deckungs – Lüge als Basis für das GMG von 2003/2004:

    Das ist aus meiner Sicht eine politisch organisierte und betrügerische Enteignung von über 6 Mio. betroffenen Direktversicherten. Die größte Enteignung seit dem letzten Weltkrieg!
    Unser Bundestag hat damit 2003 angefangen: Man hat eine Sau durchs Dorf gejagt und gesagt, „die Beitragszahlungen der Rentner deckten 1973 noch zu gut 70 % deren Leistungsaufwendungen ab. Inzwischen decken die eigenen Beiträge der Rentner nur noch ca. 43 % der Leistungsaufwendungen für sie“ Auch die Bundessozialrichter fanden diese Aussage so plausibel, so dass sie diese ungeprüft übernommen haben. Alle Bundestagsabgeordnete beten das in standardisierten Antworten runter. Alle Sozialgerichte folgen dem Positionspapier und schmettern gesetzeswidrig unsere Klagen ab. Aber: die Versicherungspflicht der Rentner wurde erst 1983 mit dem Haushaltsbegleitgesetz eingeführt! Danach waren die Beitragseinnahmen von 1973 bis 1982 gleich 0 und sind bis 2008 auf 48% gestiegen.
    Betrug und Enteignung basiert auf einer Lüge?
    Obwohl hier 20 Mio. Rentner getroffen werden sollen, werden jedoch gerade die 6 Mio. Rentner enteignet, die privat über den Arbeitgeber durch Konsumverzicht vorgesorgt haben. Inzwischen wurden so über 30 Milliarden Euro diskriminierend enteignet!

  4. Autor Ingrid Wulff
    am 21. März 2016
    4.

    Von austariert kann keine Rede sein Herr Gruber.
    Sie zählen Formen der Direktlebensversicherung auf, die nach dem Betriebsrentengesetz 2001 abgeschlossen wurden.
    Die kennen unsere Politiker anscheinend auch nur.
    Wir haben eine alte Form nach § 40b EStG durch Entgeltumwandlung finanzierten Vertrag. Von der Politik beworben als private Vorsorge.
    In der Ansparphase mit voll sozialversicherungspflichtigen Beiträgen, eigenfinanziert ohne Arbeitgeberzuschuss. Das Betriebsrentengesetz gab es nicht. Auch keine Versorgungszusage. Deshalb auch nicht steuerlich absetzbar!
    Nun zahlen wir uns selber eine Rente!! Der Auszahlungsbetrag ist zum Versorgungsbezug mutiert und zum 2ten Mal Sozialversicherungspflichtig. und zum 3ten Mal weil der AG Beitrag auch noch drauf kommt.
    Unter der Matratze wäre mehr Gewinn.
    Und alle Politiker sprechen von mehr Gerechtigkeit. Die Urteile des Verfassungsgerichts beziehen sich auf auf die neuen Formen der betrieblichen Altersversorgung. Warum wird nicht nachgebessert?
    Deshalb sind SPD/CDU/CSU nicht mehr wählbar, weil sie eigene Fehler nicht korrigiert und die Oppositionsparteien belächelt. Wer andere belächelt sitzt bald selbst in der Opposition!

  5. Autor Konrad Stieger
    am 21. März 2016
    5.

    Unsere Politiker und Richter handeln doch "sehr umsichtig".
    Sie holen sich das Geld von den wirtschaftlich starken Rentnern.
    Frau Kraft wollte die Gehälter der höheren Beamten und der Richter nicht erhöhen. Mit einem schnellen Urteil wurde sie schnell auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt und die Staatsangestellten bekamen selbstverständlich die geforderte Gehaltsanpassung. Daran sieht man: Im Staatsdienst gibt es keine wirtschaftlich starke Gruppe, die den Staat durch Gehaltsverzicht unterstützen kann.
    Wie schön ist es da in der freien Wirtschaft. Durch Lohnverzicht rettet man keinen Arbeitsplatz, aber die ARGE überweist beim anschließenden Arbeitsplatzverlust weniger Stempelgeld. Hurra: Schon wieder gespart.
    Das Gleiche setzt sich bei der Rente fort. Wenn man dann noch krankheitsbedingt vorzeitig mit reichlich Abzügen in die verminderte Rente gehen darf und die Altersvorsorge zum Supergau wird,dann ist das Glück perfekt. Nur eben nicht für den Beteiligten. Das alles juckt keinen Politiker. Seine Altersversorgung sieht anders aus.

  6. Autor Uwe Brunke
    am 22. März 2016
    6.

    Dieses ist eine soziale Ungerechtigkeit, weil durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) ab 2004 jeglicher Vertrauensschutz willkürlich ausgeschlossen wurde. Wenn ich da gewusst hätte, hätte ich nicht durch Gehaltsverzicht (Entgeltumwandlung) fürs Alter vorgesorgt. Grundlage für das GMG war die Finanzlage der GKV auf Kosten der Rentner zu sanieren. Die einflussreiche Lobbyistenorganisation der GKV hat an dem Gesetz mitgearbeitet. Die zukünftig Betroffenen wurden vorsichtshalber von der Gesetzesänderung zu ihren Ungunsten nicht informiert, weder von den ArbG noch den Versicherungen. Es hätte ja massenhaft Kündigungen bzw. Beitragsfreistellungen geben können. So erfuhr/erfährt man erst mit der Auszahlung über die zusätzliche Belastung der fast 20%-igen Auszahlungskürzung. Eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals hat dadurch nicht stattgefunden. Allerdings ist das perfide daran, wer privat krankenversichert ist, der bekommt die Direktversicherung beitragsfrei ausgezahlt. Das stinkt doch zum Himmel.
    Wo bleibt da die soziale Gerechtigkeit, wenn man von der Politik immer hört "Verträge sind einzuhalten". Das gilt scheinbar nicht für vorsorgende Arbeitnehmer.
    Ich werde erst im nächsten Jahr von der Ungerechtigkeit betroffen sein, ärgere mich aber schon jahrelang darüber, weil unsere Politiker und Richter, die bei Klagen gegen das Gesetz bisher gegen die Versicherten entschieden haben, gar nicht erkennen, was diese zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge für eine Kürzung der zusätzlichen Altersversorgung bedeuten. Sie haben ja alle ihren gesicherten Pensionsanspruch (müssen eher nicht privat für die Altersversorgung vorsorgen) und sind meistens privat krankenversichert.
    Die Politikverdrossenheit wird weiter zunehmen, wie man nach den letzten Landtagswahlen festgestellt hat. Die Sorgen der Bürger interessieren einfach nicht und werden nicht wahrgrenommen. Weiter so, dann wird es demnächst nicht mal mehr für eine große Koalition auf Bundesebene reichen.

  7. Autor Bernhard Krüger
    am 22. März 2016
    7.

    Kommentar zu Herrn Gruber:

    Von Austarierung keine Spur, sondern hier besteht eine der größten Fehlleistungen seit dem zweiten Welkrieg:

    Bei dem zugrundeliegenden Beschluss des GMG-Gesetzes mit dem Enteignungs-§ 229 SGB V haben sich nahezu alle Politiker von SPD, Grünen und CDU/CSU von der Versicherungslobby über den Tisch ziehen lassen. Nun, Fehler passieren mal und können korrigiert werden.
    Das ist bisher nicht geschehen und wird konsequent von den Verursachern mit allen formaljuristischen Mitteln verhindert!!! Die Bevölkerung und auch einzelne Politiker, die sich kümmern wollen, werden desinformiert!
    Von dem zutiefst empfundenen Unrecht sind ca. 8 Mio Direktversicherte betroffen. Nach extrem langer geduldiger Wartezeit im Vertrauen auf Gerechtigkeit in unserem Rechtstaat organisieren sich jetzt die Betroffenen zur Gegenwehr:
    "Wo Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand Pflicht" (Bertolt Brecht)

    Das sind in ihrer Verzweiflung mit Familienangehörigen zusammen zirka 10 Millionen Protest-Wähler!!
    Schade, dass die etablierten Parteien in ihrer Überheblichkeit sich selbst gefährden und die Gesellschaft spalten.

    Oder waren die LT-Wahlen wohl doch ein Weckruf??

  8. Autor Frank Müller
    am 22. März 2016
    8.

    Erst angelockt- dann abgezockt

    Wenn man den Versprechungen der Politik gefolgt ist und 1988 / 1998 Direktversicherungen abgeschlossen hat, so wird man jetzt vollends ausgenommen:
    Der Arbeitgeber hat null DM oder EUR bezahlt, der Arbeitnehmer 100% der Beiträge, die bereits pauschal versteuert wurden und der Sozialversicherung unterlagen.
    Wenn ich dann für mein eigenes Geld, daß ich unter viel Verzicht während der letzten Jahrzehnte der Familie vom Mund abgespart habe nochmals Krankenkasse für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlen soll, so ist das pure Enteignung.
    Wie pervers ist das, daß ich für mein eigenes Geld dreimal Krankenkasse bezahlen soll?
    Wer uns betrügt wird nicht gewählt!
    Gott sei Dank ist 2017 Bundestagswahl. Die drei Parteien CDU / CSU, SPD und Bündnis 90 / Grüne sind für mich und meine Familie auf keinen Fall wählbar. Wir müssen uns notgedrungen für andere Parteien bei der Wahl entscheiden!
    Wahltag ist Zahltag!
    Da ich mehrmals meine Bundestagsabgeordneten in meinem Wahlkreis wegen dieses Mißstandes angeschrieben habe und entweder keine Antwort oder nur Pauschale falsche Aussagen bekommen habe, brauchen sich diese Damen und Herren bei der nächsten Wahl nicht wundern, wenn alle 7 Millionen Geschädigte andere Prteien wählen!!!

  9. Autor Elke Görtz
    am 23. März 2016
    9.

    Das Problem einer Direktversicherung ist, dass alle vor dem GKV-Modernisierungsgesetz vor dem 01.01.2004 abgeschlossenen Verträge Kapitallebensversicherungen sind u. bei Nacht u. Nebel durch die Politik zur Altersvorsorge erklärt und der Vertrauens- u. Bestandsschutz aufgehoben wurde. Wer nach dem 01.01.2004 eine Direktvers + Riester. abgeschlossen hat und - falls er Glück u. einen guten Berater hatte - weiß, dass er bei Auszahlung neben der Steuerpflicht auch Krankenkassen- u. Pflegevers. zahlen muß. Er wurde also nicht belogen u. betrogen, wie ca.8 Mio. Direktversicherungsgeschädigte, die für ihr Recht kämpfen. Man kann nur jedem raten, seine Entgeltumwandlung rückgängig zu machen, d. h. den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Es ist immer leicht, auf die Rentner zu schimpfen, sie nehmen ja den "Jungen" etwas weg, aber die Jungen werden ihr blaues Wunder noch erleben, wenn sie alt sind. Nur gemeinsam "Junge u. Alte" können etwas erreichen, d. h. die erste Pflicht ist es, wählen zu gehen. Vielleicht werden die "Jungen" noch einmal froh darüber sein, dass sich die "Alten" gewehrt haben!

  10. Autor Reinhard Wanzek
    am 25. März 2016
    10.

    Ich schließe mich der Meinung des Autors, Herrn Stieger, an.

    Jedoch werde ich seine Nichtwählerstrategie nicht mitgegen. Denn es gibt immer eine Alternative.

  11. Autor Walter Martin
    am 28. März 2016
    11.

    Teil 1: Unter der ehemaligen SPD-Führung wurde das sog. „Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz“ eingeführt (§229 SGB V), das Rentnern bei der Auszahlung von Direktversicherungen ein zweites Mal Krankenkassen-Beiträge abverlangt, obwohl diese bei der Einzahlung in die Versicherung bereits abgeführt wurden.
    Und nicht der normale halbe Beitragssatz ist abzuführen, nein, auch noch der Arbeitgeberanteil ist abzuführen. D.h. wir zahlen für unseren Lohn dreifach Krankenkassenbeiträge.
    Wer glaubt das war‘s dann, mitnichten, die Parteien haben dann auch noch erklärt einen Bestandsschutz für Alt-Verträge gibt es nicht.D.h. alle Verträge für Direktversicherungen die vor 2004 unterschrieben wurden, fallen unter diesen §229 SGB V. Obwohl bis zu diesem Zeitpunkt kein Hinweis in den Verträgen zu finden war, dass bei Auszahlung ca. 18 % Krankenkassenbeiträge abzuführen sind. Weder die Arbeitgeber, noch die Betriebsräte oder die Gewerkschaften, am aller wenigsten die Politik und schon gar nicht die Versicherungen selbst, haben auf diesen Umstand aufmerksam gemacht.
    Schon Jahre zuvor hat die Politik die Arbeitnehmer aufgefordert, Leute, die Rente reicht nicht mehr, ihr müsst selbst vorsorgen.
    Diejenigen die das getan haben sind heute die Dummen.
    Die Gerichte auf allen Ebenen bis hin zum Bundesverfassungsgericht haben bestätigt, dass diese Handhabung rechtens sei.

  12. Autor Walter Martin
    am 28. März 2016
    12.

    Teil 2: Wer sich den §en 229 SGB V aber mal genauer anschaut stellt fest, dass dort eben n i c h t drin steht, dass Direktversicherungen nochmals Krankenkassen-Beitragspflichtig sind.
    Denn bei einer Direktversicherung handelt es sich nicht um Versorgungsbezüge, sondern lediglich um ein Sparbuch des Arbeitnehmers.

    Dies alles aber wird beharrlich von der Politik und den Gerichten insbesondere von der Erfinderpartei SPD ignoriert, weil doch damit die Krankenkassen effektiv,
    auf Kosten der Rentner saniert werden können.

    Hier noch ein Absurdum das Seinesgleichen sucht:
    Selbst bereits Verstorbene (wenn sie die Direktversicherung an Ihre Erben übertragen haben) müssen auf Ihre Direktversicherung Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
    Es erhebt sich die Frage: Soll der Tote damit gegen seine zukünftigen Krankheiten und gegen seinen zukünftigen Pflegebedarf versichert sein?
    Fällt Ihnen auf, wie krank das von der Politik verfasste Konstrukt ist?

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