Sehr geehrter Herr / Frau Berlinghof,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Lösung des Flüchtlingsproblems auf nationaler und internationaler Ebene hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Die Verantwortlichen arbeiten intensiv daran, die Prozesse der Aufnahme und Rückführung zu verbessern.
Unabdingbar ist auch europäische Solidarität. Eine Begrenzung der Flüchtlingszahlen ist nach Überzeugung der Bundesregierung nicht im nationalen Alleingang erreichbar. Die Flüchtlingskrise ist ein europäisches Problem und ist nur europäisch zu lösen – durch europaweite Vereinbarung von Kontingenten und durch Bekämpfung von Fluchtursachen. Bereits getroffene Beschlüsse müssen konsequent umgesetzt werden. Dazu gehören die faire Verteilung der Flüchtlinge sowie eine effektive Rückführung.
Auch in ihrer Neujahrsansprache hat die Bundeskanzlerin betont: „National, in Europa und international arbeiten wir daran, den Schutz der europäischen Außengrenzen zu verbessern, aus illegaler Migration legale zu machen, die Fluchtursachen zu bekämpfen und so die Zahl der Flüchtlinge nachhaltig und dauerhaft spürbar zu verringern.“
Am 24. Oktober 2015 sind die Änderungen des Asylverfahrensgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes in Kraft getreten. Die Neuregelungen sorgen für schnellere Asylverfahren, weniger Fehlanreize und größere Unterstützung für Länder und Kommunen. Außerdem werden Flüchtlinge mit Bleibeperspektive rascher in den Arbeitsmarkt integriert.
Die gesetzlichen Änderungen unterstützen die schnellere Rückführung derjenigen, die keinen Schutz in unserem Land genießen. Menschen, die aus rein wirtschaftlichen Gründen kommen, müssen unser Land wieder verlassen.
Auch im Ausweisungs- und Abschiebungsrecht gibt es Neuregelungen, die seit dem 1. Januar 2016 gelten: Der Aufenthalt von Personen, denen kein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, wird konsequent beendet. Ihre Ausreisepflicht soll auch zwangsweise durchgesetzt werden. Die neuen Regelungen berücksichtigen stärker als bisher, dass gewaltbereite Extremisten auch mit den Mitteln des Ausländerrechts bekämpft werden können.
Außerdem hat die Bundesregierung das Bleiberecht reformiert. Geregelt ist unter anderem ein Bleiberecht nach achtjährigem Aufenthalt, für Familien mit minderjährigen Kindern bereits nach sechs Jahren.
Informationen zum Bleiberecht: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/12/...
Informationen des BAMF zu Asyl und Flüchtlingsschutz: http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/asylflue...
Sonderseite der Bundesregierung zu Flucht und Asyl: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluecht...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 17. Januar 2016
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