Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor C. Teichert am 06. März 2017
9318 Leser · 5 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Wahlrecht von Deutsch-Türken

Wieso werden Angelegenheiten anderer Länder geduldet ?
Angehörige mit doppelter Staatsbürgerschaft haben durch ihre zwei Pässe das Wahlrecht in zwei Ländern.

In Deutschland sind Bedingungen an das Wahlrecht gebunden, wie die Volljährigkeit und der deutsche Wohnsitz.
Aber was hat das Wahlrecht mit Wahlkampf zu tun ? Wahlrecht bedeutet einen Stimmzettel in die Urne zu schmeißen, Wahlkampf ist die Werbung um diese Stimmzettel.

Warum also werden Politiker "ohne deutschen Wohnsitz" nicht strikt vom Wahlkampf auf deutschen Boden abgehalten ? Zu was die Liberaltität ?

Man stelle sich vor das diese Praktik Schule macht und sämtliche Nationen der bei uns lebenden Ausländer würden in Deutschland Wahlkampf betreiben.
Na dann.....

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 10. April 2017
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Teichert,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Bei der Diskussion um „ausländische Wahlkampfauftritte“ gilt grundsätzlich: Wir können Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit in anderen Ländern nur dann kritisieren, wenn wir uns für diese Werte in unserem Land überzeugend einsetzen. Das heißt im konkreten Fall, dass die Bundesregierung kein generelles Auftrittsverbot für türkische Politiker ausspricht.

Die Entscheidung über solche Veranstaltungen liegt zudem, nicht bei der Bundesregierung, sondern den zuständigen Landesbehörden. Sie gewährleisten und verantworten die Einhaltung des geltenden Versammlungsrechts.

Mit Blick auf verschiedene Äußerungen türkischer Politiker über Deutschland in den letzten Wochen beobachtet die Bundesregierung die Lage sehr genau. Dabei gilt selbstverständlich, dass die gesetzlichen Vorgaben des Versammlungsrechts eingehalten werden müssen.

Die Regeln des Völkerrechts sehen vor, dass es das souveräne Recht eines jeden Staates ist, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob ausländische Regierungsmitglieder einreisen dürfen oder nicht. Deutschland respektiert, dass mehr als drei Millionen Menschen hier ihre Wurzeln in der Türkei haben und weiterhin Anteil an den politischen Entwicklungen dort nehmen. Innenpolitische Auseinandersetzungen in der Türkei dürfen allerdings nicht in unser Land getragen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Bea Schmidt
    am 06. März 2017
    1.

    Darüber hatte ich mir nie Gedanken gemacht - aber ja, mit einer doppelten Staatsbürgerschaft hat man ja in zwei Ländern das Wahlrecht und kann jeweils wählen gehen. Ich wollte es erst nicht glauben... m.E. nach sollte man nur in dem Land wählen dürfen, in dem man seinen Hauptwohnsitz hat, alles andere ist den Bürgern, die im Wahlland leben und mit dem Wahlausgang leben müssen, gegenüber unfair und eine Unverschämtheit - meine Meinung.

  2. Autor Christian Adrion
    am 08. März 2017
    2.

    Die doppelte Staatsbürgerschaft ist ein Hemmschuh für echte Integration. Abschaffen! Niemand kann zwei gegenseitige Loyalitäten haben. Es sei denn er ist schizophren. Wer sich gegen den deutschen Pass entscheidet, soll dier Heimreise antreten. Das ist der einzig gangbare Weg, denn mann muß auch das Volk fair behandeln, dass auch nur diese eine staatsbürgerschaft besitzt. Wir schaffen sonst eine neue Form der Apartheit.

  3. Autor Felizitas Stückemann
    am 08. März 2017
    3.

    Zu 2.: Stimme voll zu ! Den Unsinn der doppelten Pässe
    haben uns Rot/Grün eingebrockt. Auf 2 Hochzeiten kann
    man nicht tanzen. Fazit: Grün kann man nicht mehr wählen.
    Nb.: In RP haben die Grünen sich gegen die Anerkennung
    der Maghreb-Staaten als sichere Länder entschieden. Die
    FDP war dafür. Jetzt votet RP deshalb mit Stimmenthaltung !

  4. Autor Erhard Jakob
    am 09. März 2017
    4.

    Ich sehe das genauso, wie Christian. Nur wer die deutsche
    Staatsangehörigkeit besitzt, sollte die deutschen
    Kandidaten/Politiker wählen dürfen.

    Wer ständig bzw. zukünftig in einem anderen Staat
    leben will, sollte auch dessen Staatsbürgerschaft
    annehmen bzw. beantragen.

    Das bedeutet auch, dass er sich nach den dort geltenden
    Riten, Gebräuche und Gesetze richten muss.

  5. Autor Christine Teichert
    Kommentar zu Kommentar 2 am 09. März 2017
    5.

    Danke, so viel wollte ich vorsichtshalber nicht aussprechen. Ich denke genauso. Gerade unsere türkischen Gastarbeiter haben im Vergleich zu allen anderen 5 Nationen der Gastarbeiter der 60er Jahre bis in die heutigen Generationen als einzige Probleme bei der Integration.
    Das müßte doch zu denken geben !
    Frau Merkel ließ sich von Griechenland als Nazi beschimpfen, nur weil die Bürger über die Sparpolitik sauer waren. Jetzt wehrt sich Deutschland zum ersten Mal --vorsichtig-- gegen die Beschimpfung als Nazi.
    Die Türken glaubten schon immer mit diesen Wort uns unter Druck setzen zu können.
    Ich erlebte einen Fall wo ein Deutscher vom Türken heftig geschlagen wurde und als dieser die Polizei rief, da behauptete der Türke das der Deutsche ihn als Kanake beschimpft hätte und das er vergast werden müßte. Da außer der deutschen Freundin kein Zeuge vorhanden war bekam der Deutsche eine Anklage wegen Volksverhetzung......!!!! Der Türke hatte seinen Spaß.
    Sie nutzen unsere Vergangenheit in allen Momenten, weil wir überall kuschen und uns demütig geben.
    Ich hab im Krieg noch nicht gelebt, aber langsam die Nase voll vom kuschen und anschimpfen lassen.

  6. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.