Sehr geehrter Herr Czioska ,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Pensionen haben andere Sicherungsziele als Renten und sind deshalb nicht miteinander vergleichbar. Die gesetzliche Rente erfüllt die Funktion einer Regelsicherung (erste Säule der Altersvorsorge) und wird oft von einer betrieblichen Altersversorgung ergänzt (zweite Säule). Die Beamten- versorgung deckt hingegen sowohl die erste als auch die zweite Säule der Altersvorsorge ab (Regel- und Zusatzsicherung).
„Durchschnittsrenten" umfassen sämtliche - auch kurze - Erwerbsbiographien und alle rentenversicherten Berufsgruppen. In durchschnittlichen Renten sind somit auch „kleine Renten" enthalten, z. B. von Selbständigen oder Frei- beruflern, die neben ihrer gesetzlichen Rente eine Altersversorgung aus einem anderen Alterssicherungssystem beziehen.
Pensionen decken regelmäßig das gesamte oder zumindest den überwiegenden Teil eines Erwerbslebens ab.
Befürchtungen, die Versorgungsausgaben würden künftig "explodieren" und wären langfristig nicht finanzierbar, sind jedenfalls für den Bund unbegründet. Das ist in erster Linie das Ergebnis der umfangreichen Reformen und kostendämpfenden Maßnahmen der vergangenen 20 Jahre, die – ähnlich wie die Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung – zu einer spürbaren Absenkung des Versorgungsniveaus geführt haben. Die durchschnittlichen Ruhegehaltssätze der Beamten des Bundes sind um gut 5 Prozent gesunken.
Außerdem werden seit 1999 von jeder Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge pauschal 0,2 Prozent abgezogen und der entsprechende Wert in eine Versorgungsrücklage überführt.
Daneben ist für alle Bundesbeamte, die seit dem 1. Januar 2007 neu eingestellt sind, ein Versorgungsfonds eingeführt. Ab 2020 sollen alle Versorgungsausgaben dieser Bundesbeamten aus dem Fonds bezahlt werden. Damit erfolgt eine Umstellung der Finanzierung auf eine Kapitaldeckung. So ist der Bund gut für die Zukunft aufgestellt.
Nähere Informationen zu Versorgungsleistungen im Bereich des Bundes finden sich insbesondere im Fünften Versorgungsbericht der Bundesregierung. In dem Bericht werden die Versorgungsleistungen und -ausgaben des Bundes von 1999 bis 2010 sowie die Vorausberechnung der Versorgungsausgaben von 2011 bis 2050 ausführlich dargestellt und analysiert. Der Bericht zeigt, dass die Finanzierung der Beamten- und Soldatenversorgung auf einem soliden Fundament steht.
Weitere Informationen zum Thema „Beamtenversorgung“:
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Moderne-Verwaltung/Diens...
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Themen/Oeffentl...
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/OED...
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/B/Beam...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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