Sehr geehrter Herr Vater,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zunächst verdient Ihr familiäres Engagement großen Respekt. Daher erwarten Sie zu Recht die Unterstützung des Staates. Haus- und Familienfrauen leisten wertvolle gesellschaftliche Arbeit, die genauso viel Anerkennung verdient wie Erwerbsarbeit.
Unsere Politik muss aber allen Lebensmodellen Raum bieten und für sie gute Rahmenbedingungen schaffen. Denn die wenigsten Frauen sind heute ein Leben lang Hausfrauen. Um so wichtiger ist es, ihre Arbeit anzuerkennen und ihnen nach einer Familienphase die Chance zu geben, wieder ins Erwerbsleben einzusteigen.
Frauen sind heute bestens ausgebildet und motiviert. Im Beruf sind sie nicht weniger engagiert als ihre männlichen Kollegen. Sie wollen aber nicht mehr wie Generationen vor ihnen vor die Frage gestellt werden: Familie oder Karriere?
Leitender Grundsatzes für das Elterngeld ist daher in erster Linie, tatsächlich wegfallendes Erwerbseinkommen zu ersetzen, in der Regel 67 Prozent des Nettoeinkommens.
Familien, in denen ein Partner nicht erwerbstätig bzw. bereits in Elternzeit ist, erhalten für grundsätzlich zwölf Monate - obwohl kein Einkommen zu ersetzen ist - den Mindestbetrag des Elterngeldes in Höhe von 300 Euro. Zwei weitere Monate stehen zur Verfügung, wenn auch der jeweils andere Partner aktiv werden will und seine Arbeitszeit einschränkt oder zugunsten der Erziehung des Kindes unterbricht. Maßgebend für die Berechnung ist in der Regel das Einkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes.
Mit dem Geschwisterbonus von mindestens 75 Euro erhalten alle Familien mit weiteren Kindern eine zusätzliche Unterstützung. Dieser monatliche Mindestbetrag stellt sicher, dass der betreuende Elternteil auch dann profitiert, wenn er vor der Geburt des jetzigen Kindes nicht erwerbstätig war. Der Anspruch besteht solange, wie mindestens ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren im Haushalt lebt. Bei zwei oder mehr älteren Geschwisterkindern genügt es, wenn mindestens zwei das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Beim Bürokratieabbau hat die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren, seit Beschluss des Programms für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, viel erreicht. So haben neue Regeln im Steuerverfahren der Wirtschaft 421 Millionen Euro gespart. Auch Bürgerinnen und Bürger profitieren, können ihre Steuern per „Elster-Formular“ im Internet erklären. Das Programm „E-Government 2.0“ baut das Internet weiter für die Verwaltung aus. Das Vorhaben ELENA soll Arbeitgeber entlasten: Meldungen – zum Beispiel an Krankenversicherer – erfolgen künftig auf elektronischem Wege.
Auch die Verständlichkeit ist Teil des Programms. So betreibt das Bundesjustizministerium ein Projekt, um Gesetze einfacher und verständlicher zu gestalten. Die Ministerien sind aufgefordert, eine moderne Amtssprache zu benutzen, die möglichst jeder versteht. Mit einer einheitlichen Behördentelefonnummer D115 sollen in Zukunft alle öffentlichen Einrichtungen in Deutschland erreichbar sein.
Eine Vielzahl weiterer Informationen zum Thema Bürokratieabbau finden Sie unter:
E-Government 2.0.
http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122688/Internet/Content...
http://www.verwaltung-innovativ.de
http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Artikel/2...
Online-Steuererklärung:
Reformprojekt Bürokratieabbau:
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Reformprojekte...
http://www.bundesregierung.de/nn_151820/Content/DE/Presse...
Nationaler Normenkontrollrat:
http://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/DE/Homepage...
Verwaltung innovativ:
http://www.verwaltung-innovativ.de/cln_047/sid_6E48B9655B...
http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Artikel/2...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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