Sehr geehrter Herr Krol,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
In der Diskussion um Filme, die möglicherweise religiöse Gefühle verletzen, spielen verschiedene grundrechtlich garantierte Werte eine Rolle: die Freiheit der Meinungsäußerung, der Kunst und der Religionsausübung. Diese Grund- rechte sind in jedem Fall zu achten.
Zugleich gilt es aber auch, Störungen der öffentlichen Sicherheit in Deutsch- land zu verhindern. Dabei geht es nicht um das Verbot eines Filmes als sol- chem, sondern um die Frage, ob sein öffentliches Zeigen zur Gefährdung der Sicherheit führt. Die Behörden vor Ort prüfen also, welche Folgen es hätte, wenn ein Film öffentlich gezeigt wird, der möglicherweise religiöse Gefühle verletzen könnte.
International setzt sich die Bundesregierung konsequent für den Schutz der Menschenrechte ein. Dies gilt insbesondere für die weltweite Religions- und Glaubensfreiheit. Hierzu gehört auch der Schutz von Christen vor Verfolgung. In bilateralen politischen Konsultationen, in Menschenrechtsdialogen der EU mit Drittstaaten und im Rahmen der Vereinten Nationen macht die Bundesregier- ung ihren Einfluss geltend.
Außerdem fördert die Bundesregierung Projekte, die weltweit Religions- und Glaubensfreiheit gewährleisten. Dazu zählen vor allem Programme zur För- derung des interkulturellen Dialogs zwischen Menschen unterschiedlicher religiöser Bekenntnisse.
Mehr dazu finden Sie auch im Menschenrechtsbericht der Bundesregierung: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Menschenr...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 13. November 2012
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