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Beantwortet
Autor Thomas Ulea am 11. Dezember 2014
9629 Leser · 3 Kommentare

Familienpolitik

Warum bezahlen Familien mehr fuer die Krankenversicherung, wenn ein Partner privat versichert ist?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wuerde gerne verstehen, warum ich (der privat versichert ist) meine beiden Kinder nicht bei meiner Frau (GKV) mitversichern kann, nachdem ich geheiratet habe? Dies war moeglich, als wir noch nicht verheiratet waren!

Ich habe meine Kinder jetzt freiwillig GKV versichert und bezahle dadurch min. 100 Euro weniger im Monat, als bei der PKV.

Nun wollte ich die Beitraege meiner Kinder in dem mir noch zustehenden Arbeitgeberanteil zur KV reinnehmen und erfahre, dass dies auch nicht moeglich ist, weil sie in der freiwilligen GKV versichert sind. Bei PKV waere das kein Problem!

Damit kostet mich die Heirat im Monat 320,00 Euro mehr, nur weil ich Kinder habe und PKV versichert bin.

Ich weiss, dass ich durch die Heirat andere steuerliche Vorteile habe, aber darum geht es mir nicht. Es geht mir hier um die Benachteiligung von PKV Mitgliedern mit Familie.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. Januar 2015
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Ulea,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist die zentrale Säule des Gesundheitssystems in Deutschland. Sie basiert auf Solidarität: Die Gesunden helfen den Kranken. Alle Versicherten erhalten die gleiche umfassende Versorgung. Der Beitrag richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten, nicht nach Alter, Geschlecht und individuellem Krankheitsrisiko. Die Solidarität erstreckt sich auch auf die Familienmitglieder der Versicherten. Sofern die Familienmitglieder kein oder nur ein sehr geringes Einkommen beziehen, können sie beitragsfrei mitversichert werden.

Anders funktionieren die privaten Krankenversicherungen (PKV). Sie sind privatrechtlich organisierte Unternehmen, die eine Absicherung gegen krankheitsbedingte Kosten anbieten. Die Beiträge der Versicherten in der PKV errechnen sich nach dem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und den gewünschten Versicherungsleistungen. Für Familienmitglieder sind dementsprechend eigene Versicherungsverträge mit entsprechenden Beiträgen abzuschließen.

Arbeitnehmer ab einem Jahreseinkommen von 54.900 Euro können entscheiden, ob sie in der GKV bleiben wollen, sich privat versichern oder künftige Arztrechnungen selbst bezahlen möchten. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Bezieher hoher Einkommen in einem geringeren Maße des sozialen Schutzes bedürfen.

Wenn in einer Familie ein Elternteil in der GKV, das andere in der PKV ist, richtet sich der Versicherungsschutz der Kinder nach dem Elternteil, das regelmäßig mehr verdient. Ist dies das PKV-Mitglied, lassen sich die Kinder nicht mehr beitragsfrei gesetzlich mitversichern. Denn die beitragsfreie Familienmitversicherung dient dem sozialen Schutz von Familien innerhalb der Solidargemeinschaft GKV. Trotzdem gibt es auch für privat Versicherte die Möglichkeit, ihre Kinder freiwillig in der GKV zu belassen.

Wie Sie schreiben, haben Sie sich für diese Möglichkeit entschieden, da Ihre Kinder in der GKV kostengünstiger als in der PKV zu versichern sind. Eine Kompensation Ihrer Lasten aufgrund der Beiträge für den Versicherungsschutz Ihre Kinder ist somit nicht notwendig, denn Sie haben sich bereits für die Solidargemeinschaft GKV entschieden.

Anders wäre es, wenn Ihre Kinder privat versichert wären. Dann greift der von Ihnen angesprochene Beitragszuschuss für Beschäftigte nach § 257 SGB V Absatz 2. Dieser hat zum Ziel, Familien, die privat krankenversichert sind, die gleichen Zuschüsse zu gewähren, als wären sie Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 13. Dezember 2014
    1.

    IM Kern geht es nich um eine Benachteiligung
    der eine Bevorteilung.
    .
    Wenn das es das Gesetz so vorschreibt, dann
    müssen die entsprechenden Stellen
    auch so handeln.
    .
    Wenn dieses Gesetz gegen das Grundgesetz
    verstößt, kann man vor den BGH ziehen.

  2. Autor Wolfgang Mücke
    am 16. Dezember 2014
    2.

    Man kann vor den privaten Krankenversicherungen nur warnen. In jungen Jahren werden die Leute mit günstigen Tarifen gelockt und als Senioren werden sie dann abgezockt. Schuld daran ist die Regierung, weil sie die Rücklagen den Versicherungen und nicht den Versicherten zugesteht. Darum gibt es für Bestandskunden keinen Markt und man wundert sich, dass kein Wettbewerbskommissar gegen diese Regelung einschreitet. Es wäre ein juristischer Federstrich und die Rücklagen gehörten den Versicherten. Versicherungen, die in jungen Jahren zu wenige Rücklagen bilden, bekämen zu Recht ein Problem.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 25. Dezember 2014
    3.

    Nicht nur das >Rentensystem< gehört auf
    den Prüfstand sondern das
    gesamte System.

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