Sehr geehrter Herr Jacke,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Alle Behörden in Deutschland unterliegen Recht und Gesetz. Das steht in der Verfassung. Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes sieht vor, dass die vollziehende Gewalt an Recht und Gesetz gebunden ist. Es kann also nicht unwidersprochen bleiben, deutsche Behörden seien „immer gegen den Bürger“. Im Übrigen steht gemäß Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, der Rechtsweg offen. Auch zur Vollstreckung gibt es entsprechende Vorschriften im deutschen Recht.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Der Rat der Europäischen Union führt in der Tat eine Personenliste, um den Bedrohungen des internationalen Terrorismus zu begegnen. Das Verzeichnis wurde unter dem Eindruck des 11. Septembers 2001 beschlossen und wird angesichts der existierenden Gefahren weitergeführt. Laut Beschluss des Rates vom 26. Januar 2009 wurde den Betroffenen, sofern dies möglich war, eine Begründung für die Aufnahme in die Liste übermittelt. Auch soll das Verzeichnis regelmäßig aktualisiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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