Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Rolf Jacke am 31. Januar 2009
11593 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Warum gibt es Gerichte, wenn sich z.B. Behörden nicht an die Urteile halten

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!

Warum dürfen Behörden, und auch der EU Ministerrat Urteile diverser Gerichte ignorieren?
In den Medien werden immer mehr Fälle geschildert, bei denen Jugendämter ( Köln, Hamburg) Kinder wegen diverser Verdächtigungen aus den Familien genommen haben, vor Gericht dann festgestellt wurde das das zu Unrecht geschah, aber die Jugendämter sich dennoch weigern die Kinder herrauszugeben, oft mit der Begründung, es könnte ja doch anders sein!
Eine Familie, deren Geschichte wurde sogar verfilmt, mußte bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen!
Warum sind deutsche Behörden immer gegen den Bürger!
Warum darf der EU Ministerrat einem philipinischen Komunisten auf die Liste der Terrorverdächtigen setzen, wodurch er alles verliert, Bankkonto, Wohnung, Sozialhilfe, das alles ohne Beweise und ohne Anklage und der Eu Ministerat ignoriert ein Urteil des europäischen Gerichtshofes.das besagte, das der Mann von der Liste runter muß!
Warum dürfen Behörden das?
Mit freundlichen Grüßen
R.Jacke

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. März 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Jacke,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Alle Behörden in Deutschland unterliegen Recht und Gesetz. Das steht in der Verfassung. Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes sieht vor, dass die vollziehende Gewalt an Recht und Gesetz gebunden ist. Es kann also nicht unwidersprochen bleiben, deutsche Behörden seien „immer gegen den Bürger“. Im Übrigen steht gemäß Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, der Rechtsweg offen. Auch zur Vollstreckung gibt es entsprechende Vorschriften im deutschen Recht.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Der Rat der Europäischen Union führt in der Tat eine Personenliste, um den Bedrohungen des internationalen Terrorismus zu begegnen. Das Verzeichnis wurde unter dem Eindruck des 11. Septembers 2001 beschlossen und wird angesichts der existierenden Gefahren weitergeführt. Laut Beschluss des Rates vom 26. Januar 2009 wurde den Betroffenen, sofern dies möglich war, eine Begründung für die Aufnahme in die Liste übermittelt. Auch soll das Verzeichnis regelmäßig aktualisiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung