Sehr geehrter Herr Wunderlich,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Nebeneinander von gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) ist historisch gewachsen und hat eine lange Tradition.
Bereits im Mittelalter kam es mit der Entwicklung der Städte zur Entstehung der Krankenversicherung als Vorsorgeeinrichtungen der einzelnen Zünfte. Die soziale Gesetzgebung unter Reichskanzler Otto von Bismarck führte 1883 zur Entstehung einzelner Krankenkassen, die sich dem Schutz der Fabrikarbeiter verschrieben.
Für alle anderen Personengruppen im Reichsgebiet war keine staatlich verordnete Absicherung vorgesehen. Aus diesem Grund begannen sich diese Bevölkerungsschichten, zum Beispiel Beamte, in ähnlichen Einrichtungen zu organisieren. Sie wurden privat finanziert und bildeten die Grundlage der heutigen PKV.
GKV und PKV folgen sehr unterschiedlichen Funktionsprinzipien. Beide Versicherungsarten einfach zusammenzulegen ist nicht möglich. Das würde diverse verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen. Unter anderem die nach Grundrechten, wie Gewerbefreiheit und Eigentumsschutz. Die Regierungskoalition hat sich deshalb im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 darauf verständigt, das plurale System und die Kassenvielfalt zu erhalten, zugleich aber für mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen zu sorgen.
Mehr Wettbewerb und Transparenz sowie größere Eigenverantwortung im Gesundheitswesen werden immer wichtiger. Diese Veränderungen sind erforderlich, damit auch in Zukunft jeder Versicherte – unabhängig von Alter, Geschlecht und Einkommen – auf der Höhe des medizinischen Fortschritts und zu bezahlbaren Preisen versorgt werden kann. Dabei wird die Gesundheitsversorgung auf lange Sicht nicht billiger. Eine hochwertige medizinische Versorgung hat bereits heute ihren Preis. Diese Entwicklung macht auch vor der privaten Krankenversicherung nicht Halt. Sie muss sich den neuen Bedingungen ebenso stellen.
Die Gesundheitsreform hat dafür – neben vielen Leistungsverbesserungen – Regelungen getroffen. So hat die GKV zum Beispiel zahlreiche neue Möglichkeiten in ihrer Vertrags- und Tarifgestaltung, um Kosten zugunsten ihrer Versicherten einzusparen. Die Reform zielt auch auf einen fairen Wettbewerb zwischen privaten Krankenversicherungen und der GKV. Die Durchlässigkeit zwischen beiden Systemen ist größer geworden. Die PKV muss stärker als bisher kranke Menschen zu bezahlbaren Preisen versichern. Gesetzliche Krankenkassen können mit privaten Krankenversicherungsunternehmen kooperieren. Und es gibt mehr Wettbewerb innerhalb der PKV. So müssen alle privaten Versicherungen seit Anfang 2009 einen günstigen Basistarif anbieten. Eine Risikoprüfung ist in diesem Tarif nicht erlaubt. Außerdem ist es bei einem Versicherungswechsel nun möglich, die Alterungsrückstellungen mitzunehmen.
Im Gegensatz zur GKV kennt die PKV keine beitragsfrei gestellte Familienabsicherung. Für Kinder und Ehepartner sind zusätzliche Beiträge zu zahlen. Privat versichert zu sein bedeutet also nicht unbedingt, auch günstiger als in der GKV versichert zu sein. Zumal auch die privaten Krankenkassen die steigenden Kosten zu tragen haben, die eine immer hochwertigere Gesundheitsversorgung mit sich bringt.
Für weitere Informationen empfehlen wir folgende Internetadresse:
http://www.bmg.bund.de/cln_042/nn_1192800/DE/Ministerium/...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.