Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Warum ist keine Obergrenze möglich?
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
Sie argumentieren immer, dass keine Obergrenze möglich ist, da unser Grundgesetz keine Obergrenze vorsieht.
Das stimmt, aber ebenso steht im GG Art 16a, dass keine Flüchtlinge, die aus sicheren Staaten einreisen kein Asylrecht genießen.
Wenn Sie sagen, dass die Gegebenheiten es notwendig gemacht haben gegen dieses Gesetz zu handeln, dann sollte es doch auch möglich sein eine Obergrenze einzuführen, wenn es die Gegebenheiten als notwendig erachten, oder?
Wenn sie die Stimmung im Volk betrachten und die Reaktion von einigen anderen Staaten Europas, dann wäre es doch angebracht vorher zu handeln, bevor es zu spät ist.
Kommentare (7)Schließen
am 25. Januar 2016
1.
am 31. Januar 2016
2.
am 02. Februar 2016
3.
am 09. Februar 2016
4.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.