Sehr geehrte, sehr geehrter E. Behrens,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Kaum etwas kann das Leben und die Entwicklung eines Menschen so schwer und umfassend belasten wie sexuelle Gewalt in der Kindheit. Deshalb muss es Ziel der Gesellschaft sein, die Orte, an denen sich Kinder aufhalten, sicherer zu machen – in und außerhalb der Familie..
Die Bundesregierung hat im März 2010 den Runden Tisch gegen Kindesmissbrauch einberufen. Ein wichtiges Anliegen war die Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs. Zahlreiche Empfehlungen des Runden Tischs sind bereits umsetzt: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2011/03/...
Ein konkreter Ansprechpartner für Missbrauchsopfer ist der unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Kontaktdaten finden Sie hier: http://beauftragter-missbrauch.de/course/view.php?id=110
Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) regelt, dass der Staat für unschuldige Opfer von vorsätzlichen Gewalttaten einstehen muss. Eine Gewalttat ist ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff gegen eine Person; dazu gehören auch Sexualstraftaten und sexuelle Übergriffe gegenüber Minderjährigen.
Die staatliche Entschädigung gilt für diejenigen, die der Staat zusammen mit der Polizei nicht vor einer vorsätzlichen Gewalttat hat schützen können. Ziel des OEG ist es, gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen von Gewalttaten auszugleichen.
Um Geldleistungen nach dem OEG zu bekommen, muss man einen Antrag stellen. Aber es kommt leider immer wieder zu einer längeren Verfahrens- dauer, weil zum Beispiel die Tat lange zurückliegt oder Beweismittel fehlen. Für die Antragsstellung gelten keine Verjährungsfristen. Allerdings gibt es Geld nicht rückwirkend, sondern erst ab Antragstellung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 17. September 2013
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am 20. September 2013
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am 21. September 2013
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