Sehr geehrter Herr Apostel,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Lassen Sie uns zunächst Ihre Ausgangsfrage in einem sehr wesentlichen Punkt richtig stellen: Die israelische Regierung hat zu keinem Zeitpunkt „von der Vernichtung ihres Feindes“ gesprochen. Sie hat vielmehr das Gefahrenpotential betont, das für den Staat Israel besteht, sollte die Islamische Republik Iran eine Atomwaffe entwickeln. Diese Furcht gründet sich auf Äußerungen des iranischen Präsidenten Ahmadinedschad, der dem Staat Israel ein Existenzrecht abgesprochen hat.
Zur Lieferung deutscher U-Boote an Israel: Die Vereinbarung zur Lieferung von drei U-Booten der Dolphin-Klasse an Israel durch die Werft HDW wurde bereits 1991 getroffen. Die Bundesregierung genehmigte 2005 unter Bundeskanzler Schröder die Lieferung zweier weiterer Boote, wobei Israel zusätzlich die Option für ein sechstes U-Boot eingeräumt wurde. Diese Option wurde jetzt ausgeübt.
Die Bundesregierung gewährt zum Bau dieser Boote eine Finanzierungshilfe. Entsprechende Mittel sind in den Bundeshaushalt 2012 eingestellt, den der Deutsche Bundestag verabschiedet hat.
Berichte zu einer möglichen Nuklearbewaffnung der israelischen U-Boote beziehen sich auf Spekulationen in Expertenkreisen. Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an diesen Spekulationen.
Bundeskanzlerin Merkel hatte sich mehrfach – so auch in ihrer Rede vor der Knesset - zum besonderen Verhältnis und zur historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel geäußert. Die Entscheidung zur Lieferung der U-Boote folgt im Grundsatz dieser historischen Verantwortung. Diese besondere Verantwortung vor der Geschichte haben auch vorherige Bundesregierungen anerkannt.
Die Bundesregierung richtet sich – wie die Vorgängerregierungen – hinsichtlich des Exports von Rüstungsgütern nach den strengen Regeln der Rüstungsexportkontrolle. Sie orientiert sich dabei an den „Politischen Grundsätzen“ der Bundesregierung zu Rüstungsexport vom Januar 2000 und dem Gemeinsamen Standpunkt der EU für Waffenausfuhren vom Dezember 2008. Entscheidungen über Rüstungsexportvorhaben werden nach einer sorgfältigen Abwägung der außen-, sicherheits- und menschenrechtspolitischen Argumente getroffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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