ehr geehrter Herr Boncyk,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Ökostrom wird bereits durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Die Anlagenbetreiber erhalten für Ökostrom, den sie ins öffentliche Netz einspeisen, Vergütungen. Damit soll erreicht werden, dass sich der Energiemix in Deutschland zugunsten Erneuerbarer Energien verändert.
Bisher ist im EEG festgeschrieben, den Anteil Erneuerbarer Energien bis 2020 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen. Nach 2020 ist geplant, diesen Anteil kontinuierlich auszubauen.
Mit der Entscheidung, Ökostrom zu beziehen, kann jeder dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Energieversorgung zu erhöhen und den Treibhauseffekt zu reduzieren. Vergleiche zeigen, dass Ökostromtarife oftmals günstiger als die Standard- oder Grundversorgungstarife der lokalen Versorger sind. So können Sie Geld sparen und trotzdem die Umwelt schützen.
Wenn Sie einen höheren Tarif zahlen, dann sollten Sie noch einmal mögliche Angebote vergleichen. Unter http://www.verivox.de/power/oekostrom.asp können Sie sich über verschiedene Anbieter informieren. Oft beträgt der Preisunterschied zwischen einem Ökostrom-Angebot und dem Standardtarif aber nur wenige Euro im Monat.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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