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Abstimmungszeit beendet
Autor Jens G. am 14. November 2007
7732 Leser · 1 Kommentar

Innenpolitik

Was entspricht der Wahrheit?

Werte Frau Merkel

Die Änderung des Abgeordnetengesetzes hat abermals die Diäten erhöht, zur Kompensation dieser schwer „vermittelbaren“ Maßnahme, wäre die Altersversorgung überarbeitet worden.

Nun ist zu lesen:
„Auch in Zukunft wird ein Bundestagsabgeordneter pro Jahr im Amt 192 Euro monatliche Altersversorgung erwerben, ein Durchschnittsrentner aber nur 26 Euro pro Beitragsjahr. Das ist ein Verhältnis von 7,3 zu 1.

Die Überversorgung erkennt man schon daran, dass das Verhältnis der aktiven Einkommen nur etwa 3 zu 1 beträgt. In Wahrheit wird das Versorgungsprivileg also nicht wirklich beseitigt. Für länger "gediente" Abgeordnete (ab 18 Jahren Mitgliedschaft im Bundestag) soll es die Versorgung schon ab dem 57. Lebensjahr geben, und zwar ohne jeden Abschlag.

Und es wird sogar noch ein neues Privileg geschaffen: In Zukunft erwirbt ein Abgeordneter einen Versorgungsanspruch schon nach einem einzigen Mandatsjahr. Wo gibt es das sonst?“

Was entspricht der Wahrheit?

Freundlichst
Jens G.