Sehr geehrte Frau Siemens,
vielen Dank für Ihre Fragen, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Es gibt einige Länder auf der Welt, in denen es offizielle Nationalsportarten gibt. So existiert beispielsweise in Kanada ein Gesetz, das dort Eishockey zur nationalen Wintersportart und Lacrosse zur nationalen Sommersportart erklärt. Das Gesetz finden Sie hier auf Englisch:
http://www.canadianheritage.gc.ca/pgm/sc/legsltn/n-16-eng...
In Deutschland gibt es keine vergleichbare Regelung. Der Begriff „Nationalsportart“ wird hier nicht als offizieller Titel vergeben oder verwendet. Wenn also beispielsweise vom Fußball als deutschem Nationalsport gesprochen wird, ist das nur ein Begriff aus der Umgangssprache, der ein besonderes Interesse eines großen Teils der Bevölkerung beschreibt.
Außerdem haben Sie in Ihrer Frage das Thema der Sportförderung angesprochen. Aus der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes ergibt sich, dass der Bund im Wesentlichen für den Spitzensport zuständig ist. Zuständig für den Breitensport sind in der Regel die Bundesländer.
Beim Bund ist das Bundesministerium des Innern für den Sport zuständig. Es hält auf seiner Website umfangreiche Informationen zu diesem Thema bereit. Auch die sportpolitischen Zielsetzungen werden hier ausführlich erläutert:
http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_164776/Internet/Navigat...
Die Bundesregierung legt dem Bundestag alle vier Jahre einen Bericht über ihre Sportfördermaßnahmen vor. Die Berichte geben jeweils die Eckdaten wieder, die für die Sportpolitik der Bundesregierung maßgeblich sind, und bilanzieren die Sportförderpolitik des Bundes. Den aktuellen Bericht finden Sie hier:
http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_528084/Internet/Content...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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