Sehr geehrte Frau Daniels,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wir haben in diesem Forum schon mehrfach zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz IV-Regelsätzen Stellung genommen. Daher nur noch einmal zur Klarstellung: Das Gericht hat nicht die Regelsätze für zu niedrig erklärt. Das Gericht hat vielmehr die bisherige Art und Weise der Ermittlung der Regelleistungen für Erwachsene und Kinder als nicht verfassungsgemäß angesehen. Die Berechnung muss künftig transparenter und nachvollziehbarer erfolgen. Dazu werden die entsprechenden Gesetze bis spätestens Ende 2010 geändert – auf der Grundlage der statistischen Daten, die im Herbst vorliegen.
Es geht in der Grundsicherung um die Absicherung des Existenzminimums. Das gilt für erwerbsfähige Arbeitsuchende gleichermaßen wie etwa für erwerbsunfähige kranke oder alte Menschen. Sie alle werden von unserem starken sozialen Netz aufgefangen, wenn sie sich nicht selber helfen können oder von anderer Seite keine Hilfe bekommen. Eine aktuelle Zahl verdeutlicht das: Rechnet man alle Sozialausgaben im Bundeshaushalt zusammen, summiert sich das auf über 50 Prozent des gesamten Haushaltes 2010 von 319,5 Milliarden Euro.
Das soziale Netz muss finanzierbar bleiben. Dazu ist es sehr wichtig, dass die Balance zwischen der Eigenverantwortung und der Solidarität der Gemeinschaft für die Hilfebedürftigen erhalten bleibt . Wer beispielsweise länger arbeitslos ist, wird von der Gemeinschaft aufgefangen – und erhält Hilfe auf dem Weg zurück in den Job. Denn jeder soll - soweit wie möglich - auch eigene Beiträge zum Lebensunterhalt leisten. Das hilft denjenigen, die die Sozialleistungen finanzieren: Neben den Arbeitgebern sind es vor allem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit ihren Beiträgen und Steuern die steigenden Ausgaben der Sozialkassen tragen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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