Sehr geehrte Frau Carmen,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Deutschland ist und bleibt ein weltoffenes, tolerantes Land. Unser Grundgesetz ist durch die christlich-jüdische Tradition geprägt. Gerade deshalb ist Deutschland offen für Menschen aller Religionen oder auch solche, die keinem Glauben anhängen. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bilden hierfür eine wichtige Basis, weil sie ein vielfältiges religiöses und kulturelles Leben möglich machen.
Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes sichert die Religionsfreiheit für jede Religion gleichermaßen zu: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Darüber hinaus legt das Grundgesetz fest, dass der Staat sich nicht mit einem bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis identifizieren darf, sondern allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften neutral und tolerant gegenüberstehen muss.
Für ein friedliches Miteinander ist es wichtig, dass Menschen unterschiedlicher Religion und Weltanschauung einander offen begegnen, miteinander auskommen und gemeinsam Verantwortung in ihrem Lebensumfeld übernehmen. Jeder, der in Deutschland leben will, muss die Werte, die hier gelten – Toleranz, Offenheit, Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit – achten. Dies gilt unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Religion.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 15. Juni 2017
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am 08. Juli 2017
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