Sehr geehrter Herr Baldung,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wir gehen davon aus, dass Sie Ihre Umschulung an einer staatlichen Berufsschule absolviert haben. Für Schulfragen sind generell die Bundesländer zuständig. Den Lehrern wird nicht vorgeschrieben, welche Unterrichtsmaterialien sie einzusetzen haben, um den Lehrplan umzusetzen.
Die Kultus- bzw. Schulministerien erarbeiten und aktualisieren ständig Listen mit zugelassenen Schulbüchern, aus denen Schulen und Lehrer im Rahmen ihrer pädagogischen Freiheit auswählen dürfen. Teilweise geschieht dies in Konferenzen zusammen mit Eltern und Schülern. Die Vorgabe nur eines einzigen Buches oder sehr weniger Bücher wäre schon aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht zulässig.
Allerdings sind die finanziellen Mittel begrenzt, sodass eine ständige Aktualisierung von Unterrichtsmaterialien schwierig ist. Zudem möchte man in Ländern, in denen keine Lehrmittelfreiheit besteht, nicht den Schülern zumuten, stets die neuesten Bücher kaufen zu müssen.
Auch wenn der Bund nicht direkt auf Fragen von Unterrichtsmaterialien einwirken kann, wissen Sie sicher, wie wichtig es der Bundeskanzlerin ist, zu Verbesserungen bei der Bildung zu kommen. Bund und Länder sind derzeit im Gespräch darüber.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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