Sehr geehrter Herr Hohn,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Jeder eingenom- mene Steuer-Euro fließt in den Staatshaushalt. Daraus finanziert der Staat die Ausgaben für das Gemeinwohl: soziale Sicherung, innere und äußere Sicher- heit, Bildung, Gesundheit und Verkehrsinfrastruktur.
Insgesamt gibt es in Deutschland fast 40 unterschiedliche Steuerarten, von der Alkopopsteuer bis hin zur Zweitwohnungsteuer einiger Gemeinden. Die Bürger zahlen viele Steuern indirekt, beispielsweise die Umsatzsteuer, die Energie- steuer und die Tabaksteuer, die im Preis für eine Ware oder Dienstleistung enthalten sind. Andere Steuern werden direkt erhoben, wie die Lohn- und Einkommensteuer. Bund, Länder und Kommunen erheben Steuern. Die Höhe der persönlichen Steuerbelastung hängt also mit der Lebensführung jedes Einzelnen zusammen.
Zu den Verbrauchssteuern gehören: Alkopopsteuer, Biersteuer, Brannt- weinsteuer, Energiesteuer, Kaffeesteuer, Kernbrennstoffsteuer, Schaum- weinsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer und die Zwischenerzeugnis-Steuer.
Mehr zu den Steuern: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Download... http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steue... http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standard...
Die Steuergerechtigkeit wird über das sogenannte Leistungsfähigkeitsprinzip hergestellt: Wer mehr verdient, trägt über die Einkommensteuer-Progression - also dem Ansteigen des Durchschnittssteuersatzes abhängig vom zu ver- steuernden Einkommen - relativ stärker zum Einkommensteueraufkommen bei - das obere eine Prozent in der Einkommenspyramide (Einkünfte ab etwa 184.000 Euro) deutlich mehr als zwanzig Prozent, die oberen zehn Prozent (Einkünfte mehr als 69.000 Euro) mehr als die Hälfte, die unteren 50 Prozent (Einkünfte unter 26.000 Euro) dagegen nur rund fünf Prozent. Das zeigt: Der soziale Ausgleich über die steuerliche Progression funktioniert.
Mehr in der Datensammlung zur Steuerpolitik 2012: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Download...
Auf Seite 22 sind die Daten zum Beitrag der Steuerpflichtigen zum Einkommenssteueraufkommen 2011 aufgelistet.
Allerdings wird die Steuerprogression auch für den Teil einer Bruttolohn- erhöhung wirksam, der lediglich für einen Inflationsausgleich sorgt. Diesen Effekt nennt man „kalte Progression“. Die Bundesregierung will sie abbauen. Denn sie bringt dem Staat Mehreinnahmen, die vom Gesetzgeber letztlich so nicht gewollt sind. Es sind verdeckte Steuererhöhungen. Von Lohnerhöhungen sollen in erster Linie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren und nicht der Staat. Bedauerlicherweise konnte die geplante Anpassung des Steuertarifs bislang nicht stattfinden. Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat die Mehrheit der Bundesländer am 12. Dezember die Zustimmung verweigert.
Mehr zur „kalten Progression“: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Download...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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