Sehr geehrter Herr Darge,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Bau einer Brücke am Waldschlösschen im Dresdener Elbtal berührt viele Bürger in Dresden und über die Landeshauptstadt hinaus. Eine Streichung des Dresdner Elbtals aus der Welterbeliste würde das Ansehen Deutschlands und das Verhältnis Deutschlands zur UNESCO erheblich beeinträchtigen. Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung immer wieder für den Dialog der zuständigen Behörden vor Ort mit der UNESCO eingesetzt. Ziel war es, einen Kompromiss zum Erhalt des Welterbestatus des Dresdener Elbtals zu finden. Da die Verantwortung für den Bau der Waldschlösschenbrücke bei der Landeshauptstadt Dresden und beim Freistaat Sachsen liegt, kann der Bund nur an die Verantwortlichen vor Ort appellieren, nicht aber selbst mit Weisungen oder Anordnungen eingreifen.
Die Frage der innerstaatlichen Bindungswirkung der UNESCO-Welterbekonvention hat die Bundesregierung kürzlich in einem Gutachten klären lassen. Danach ist die UNESCO-Welterbekonvention bereits wirksam in innerstaatliches Recht übertragen worden und bindet alle staatlichen Ebenen in Deutschland - Bund, Länder und Gemeinden - gleichermaßen. Die Welterbekonvention ist 1976 gemäß den Regelungen der so genannten „Lindauer Absprache“ ratifiziert worden, d.h. die Länder haben damals ihr Einverständnis zum Abschluss der Konvention gegeben. Damit sind auch die Länder, die sich ja in den vergangenen 32 Jahren in vielen Fällen aktiv und erfolgreich um Aufnahme in die Welterbeliste bemüht haben, an die Welterbekonvention gebunden. Ein zusätzliches Bundesgesetz ist aus Sicht der Bundesregierung für eine innerstaatliche Bindungswirkung der Konvention nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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