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Beantwortet
Autor Friedrich Darge am 08. März 2008
31112 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Welterbekonvention in nationales Recht transformieren

Sehr geehrte Bundeskanzlerin Merkel,

seit einiger Zeit wird in Dresden die sogenannte "Waldschlösschenbrücke" gebaut.

Damit wird eine weltweit einzigartige Kulturlandschaft zerstört, die 2004 den Titel "Weltkultur- und -naturerbe" verliehen bekam. Ein Kultur- und Naturgut, das gerade im sensiblen deutschen Osten um so höher geschätzt werden sollte, geht derzeit verloren.
„Jede Schädigung von Kulturgut, gleichgültig welchem Volke es gehört, bedeutet eine Schädigung des kulturellen Erbes der ganzen Menschheit, weil jedes Volk seinen Beitrag zur Kultur der Welt leistet“, so steht es bereits in der Haager Konvention vom 14. Mai 1954.
Am 23. August 1976 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland die auf der Haager Konvention aufbauende "Convention Concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage", die Weltkulturerbekonvention.

Deutschland gilt als eine der weltweit wichtigsten Kulturnationen. Wenn hier kulturelles Erbe der Menschheit zerstört wird, dann weckt das sicher nicht nur in mir unangenehme Empfindungen und ruft schwere Erinnerungen wach. Die UNESCO besitzt keinerlei Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen (mit Ausnahme der Streichung von der Welterbeliste, womit aber das Schutzziel aufgegeben wird).
Die einzige Möglichkeit, Verbindlichkeit bei der Wahrung von Weltkulturerbe zu schaffen, ist eine (freiwillige) Transformation der Statuten in nationales Recht. Dies hat die BRD bisher versäumt. Eine Gesetzeslücke, die sich nun rächt.
Mit dem Fall "Waldschlösschenbrücke" in Sachsen tritt nicht zum ersten Mal ein Konflikt zwischen lokalen Regierungsinteressen und den internationalen Statuten der UNESCO auf. Es ist aber das erst Mal, dass in Europa eine Regierung den offenen Konflikt mit diesem wichtigen internationalen Kontrollorgan nicht scheut. Dieser Vorgang darf nicht ohne Folgen bleiben, finde ich. Wenn ein Ministerpräsident der BRD sagen kann, der "Verlust des Welterbetitels" sei "verkraftbar", dann gibt er damit ein negatives Beispiel. Eine solche Äußerung lädt zur Missachtung allgemein gültiger Werte ein. Dieser Entwicklung müssen Sie als Bundeskanzlerin unbedingt Einhalt gebieten.
Man darf auch nicht vergessen, dass angesichts der schweren Kriegszerstörungen die Verleihung des Welterbetitels laut Aussagen des ehemaligen Präsidenten von Droste zu Hülshoff ein Akt der Versöhnung seitens der anglo-amerikanischen Staaten gegenüber Deutschland war. Die Zerstörung des Wertes des Weltkulturerbes Dresdner Elbtal hieße folglich, eine versöhnlich ausgestreckte Hand auszuschlagen. Rein diplomatisch wäre, finde ich, eine solche Handlungsweise falsch, möglicherweise fatal.

Ich erhoffe mir von Ihnen als verantwortliche höchste deutsche Regierungsinstanz nun zwei Dinge:
1. dem gewissenlosen Handeln der sächsischen Landesregierung Einhalt zu gebieten und den Bau sofort zu stoppen, um eine Lösung zu finden, wie die Bundesrepublik in der derzeitigen rechtlichen Situation den Statuten der UNESCO gerecht werden kann.
2. die Welterbekonvention aufgrund der Vorgänge in Dresden nun unverzüglich in bundesdeutsches Recht zu transformieren.
Welche Maßnahmen planen Sie in dieser Angelegenheit und wann werden sie voraussichtlich umgesetzt?

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freudlichen Grüßen,

Friedrich Darge

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 28. März 2008
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Darge,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Der Bau einer Brücke am Waldschlösschen im Dresdener Elbtal berührt viele Bürger in Dresden und über die Landeshauptstadt hinaus. Eine Streichung des Dresdner Elbtals aus der Welterbeliste würde das Ansehen Deutschlands und das Verhältnis Deutschlands zur UNESCO erheblich beeinträchtigen. Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung immer wieder für den Dialog der zuständigen Behörden vor Ort mit der UNESCO eingesetzt. Ziel war es, einen Kompromiss zum Erhalt des Welterbestatus des Dresdener Elbtals zu finden. Da die Verantwortung für den Bau der Waldschlösschenbrücke bei der Landeshauptstadt Dresden und beim Freistaat Sachsen liegt, kann der Bund nur an die Verantwortlichen vor Ort appellieren, nicht aber selbst mit Weisungen oder Anordnungen eingreifen.

Die Frage der innerstaatlichen Bindungswirkung der UNESCO-Welterbekonvention hat die Bundesregierung kürzlich in einem Gutachten klären lassen. Danach ist die UNESCO-Welterbekonvention bereits wirksam in innerstaatliches Recht übertragen worden und bindet alle staatlichen Ebenen in Deutschland - Bund, Länder und Gemeinden - gleichermaßen. Die Welterbekonvention ist 1976 gemäß den Regelungen der so genannten „Lindauer Absprache“ ratifiziert worden, d.h. die Länder haben damals ihr Einverständnis zum Abschluss der Konvention gegeben. Damit sind auch die Länder, die sich ja in den vergangenen 32 Jahren in vielen Fällen aktiv und erfolgreich um Aufnahme in die Welterbeliste bemüht haben, an die Welterbekonvention gebunden. Ein zusätzliches Bundesgesetz ist aus Sicht der Bundesregierung für eine innerstaatliche Bindungswirkung der Konvention nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung