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Abstimmungszeit beendet
Autor Peter Hertel am 17. August 2015
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Kultur, Gesellschaft und Medien

Widerrechtliche Vergabe von Denkmalschutzmitteln an Hamburg

Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin!
Aus dem Sonderprogramm V des Denkmalschutzes wurden dem Hamburger Museum für Kunst und Gewerbe 300000 Euro rechtswidrig zugewiesen. Laut Fördergrundsätzen sind Umbauten und Nutzungsänderungen nicht zuwendungsfähig. Die Baumaßnahme des Museums beinhaltet jedoch die Herstellung eines vorher so nicht existierenden Raumes und eine Nutzungsänderung. Um pro Forma die Voraussetzungen der Mittelzuweisung zu erfüllen, wurden im Antrag Hamburgs in strafbarer Weise gemäß §263 StGB, §27(2) und §27(4) Hamburger Denkmalschutzgesetz, vorsätzlich falsche Angaben gemacht: es würde die Turnhalle von 1876 wiederhergestellt und der Komplex sei sanierungsbedürfzig, z.B. gäbe es keinen barrierefreien Zugang. Ein historischer Raumzustand wird aber nicht wiederhergestellt und sanierungsbedürftig ist nichts, da der Baukomplex 2006 mit 6 Millionen Euro saniert wurde. Man muß sogar gemäß §266 StGB von Veruntreuung von Geldern ausgehen, denn der Abriss des Porzellanbereiches bedeutet, daß ca. 3 Millionen 2006 fehlinvestiert wurden, der Abriss erfordert weiter 1 Million Euro. Mit dem Abriss wird das Mäzenatentum von Herrn Harold Hartog, der in jüdischer Tradition ähnlich wie James Simon 11 Millionen Euro stiftete, mißachtet. Als Porzellanfreund war ihm die glänzende Neuaufstellung der Porzellane und Fayencen 2006 eine Herzensangelegenheit. Jetzt werden die Schauräume aufgrund betrügerischer Falschaussagen abgerissen. Was ist das für eine Kulturpolitik?
Es ist Ihre vornehmste Pflicht dafür zu sorgen, daß Gesetze und Richtlinien von Kabinettsmitgliedern eingehalten werden und daß das durch Falschangaben unrechtmäßig aus dem Sonderprogramm V erschlichene Geld von Hamburg zurückgegeben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Hertel