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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
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Die Kanzlerin direkt
Wie begründet die Bundesregierung bei Asyl den Verstoß gegen Art.16a Abs. 2 GG?
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrtes Moderationsteam,
ich habe zu der täglichen Asyldebatte lediglich eine Frage:
Das Grundgesetz IST unsere Verfassung und als Verfassung steht diese über Gesetzen wie beispielsweise dem Asylgesetz, dem Asylverfahrensgesetz, dem Aufenhaltsgesetz, etc.
Selbstverständlich: In Artikel 16 a Abs. 1 GG steht ausdrücklich: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Aber in Artikel 16 a Abs. 2 GG steht auch ausdrücklich, dass sich politisch Verfolgte gerade NICHT auf Abs. 1 berufen können, wenn diese aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreisen, Und genau dies ist doch täglich 10.000 fach der Fall. Insofern ist dies dann ja ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Aber wie begründet die Bundesregierung dies dann?
Die Bundesregierung muss dafür ja eine Begründung haben, denn ansonsten könnte ja beispielsweise die politische Opposition Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erheben.
Mit freundlichen Grüßen
H. Lorenz
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am 09. Oktober 2015
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am 10. Oktober 2015
2.
am 11. Oktober 2015
3.
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