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Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
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- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Wie kann ein Justizminister für Straftaten zur Verantwortung gezogen werden?
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
gern möchte ich Ihnen die oben genannte Frage stellen.
*Recht* ist Ländersache und der Justizminister ist
gegenüber dem Staatsanwalt weisungsbefugt.
Wenn ein Justizminister z.B. gegen § 271 StGB verstoßen hat
und angezeigt wurde. Dann wird er doch logischerweise die
Anweisung geben (falls an der Sache was dran ist), dass
das eingeleitete Ermittlungsverfahren unaufgeklärt
eingestellt werden muss.
Wie kann ein *Otto Normalbürger* erreichen, dass
die angezeigte Straftat trotzdem aufgeklärt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Erhard Jakob
Kommentare (3)Schließen
am 05. April 2013
1.
am 11. April 2013
2.
am 14. Juni 2013
3.
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