Sehr geehrte Frau Wichmann,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Krankenversicherung ist ein zentraler Baustein unseres Sozialstaates. In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für alle.
Ausnahme: Das Einkommen übersteigt eine bestimmte Grenze. Sie liegt 2015 bei einem Jahresarbeitsentgelt von 54.900 Euro. Wer mehr verdient, kann selbst entscheiden, ob er in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert bleibt, sich privat versichert oder Behandlungskosten selbst trägt. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Bezieher hoher Einkommen in einem geringeren Maße sozialen Schutz brauchen. Die Entscheidung, die gesetzliche Krankenversicherung – die GKV – zu verlassen, ist bindend. Der Rückweg aus einer privaten Versicherung (PKV) in die GKV ist nur in wenigen Fällen möglich.
Es kann passieren, dass manche Menschen durch veränderte Lebensumstände die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mehr leisten können. Zum Beispiel Selbstständige, die gut verdient haben, dann aber insolvent wurden oder hohe Einkommensverluste hinnehmen mussten. Denn anders als bei der GKV richtet sich der Beitrag nicht nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten, sondern nach Alter, Geschlecht und individuellem Krankheitsrisiko.
In der Vergangenheit führte das dazu, dass Menschen ohne Versicherungsschutz dastanden. Um das zu verhindern, verpflichtete die Bundesregierung die privaten Krankenversicherungsunternehmen, ab dem 1. Januar 2009 einen Basistarif einzuführen. Der Basistarif hilft all denjenigen, die in der PKV sind und die Beiträge nicht mehr aufbringen können. Anders als sonst in der privaten Versicherung darf keinem die Aufnahme verweigert werden. Wer mindestens 55 Jahre alt ist oder eine Rente bezieht oder nachweislich die Versicherungsprämie nicht mehr aufbringen kann, darf in den Basistarif wechseln. Der Basistarif orientiert sich nach Beitrag und Leistung an der GKV.
Sollte auch die reduzierte Beitragslast im Basistarif noch zu hoch sein, kann der Beitrag um die Hälfte verringert werden. Die privaten Versicherer verlangen in der Regel eine Bescheinigung über die Hilfsbedürftigkeit, bevor sie den Beitrag reduzieren. Eine solche Bescheinigung kann man beim Sozialamt oder Jobcenter beantragen. Liegt dann immer noch eine Hilfsbedürftigkeit vor, steht den Betroffenen – auf Antrag - staatliche Unterstützung zu.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus der Ferne nicht beurteilen können, warum im Einzelnen Ihr Partner derzeit keine Krankenversicherung hat. Wir können von hier aus Ihr Anliegen weder individuell prüfen noch rechtlich bewerten.
Möglicherweise kann Ihnen die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands (UPD) weiterhelfen. Die UPD berät Patientinnen und Patienten rund um das Thema Gesundheit. Es gibt 21 regionale Beratungsstellen im ganzen Bundesgebiet. Auch eine telefonische Beratung ist möglich unter 0800 0 11 77 22.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 09. Januar 2015
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