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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor n. merten-panitz am 24. Juni 2013
15011 Leser · 6 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Wie lange denken sie, werden wir die Behördenwillkür noch hin nehmen ?

Sehr geehrte Bundeskanzlerin !
Ihnen sollten doch inzwischen bekannt sein, was hier im Bereich der Willkür der Jugendämter statt findet.
Wie genau nehmen sie dazu Stellung ? Und was genau gedenken die dagegen zu unternehmen ?
Es liegen tausende Fälle vor, die die Willkür der Jugendämter und Gerichte sowie vieler Anwälte, Verfahrenspfleger und andere Beteiligte, belegen können.
Wie kann es sein das -per Gutachten- erziehungfähigen Eltern die Kinder widerechtlich entzogen werden ?
Wie kann es sein das bei *anzunehmenden*, nicht belegten, Kindeswohlgefährdungen die Kinder widerrechtlich entzogen werden ?
Wie kann es sein, das Kinder zwangspsychiatriert werden und mit 5 Jahren die Medikamente Pipamperon (16-20-16-20) und Methylpenidat (20 mg) ,ohne vorherige Diagnose, ohne Zulassung der Medikamente für Kleinkinder, ohne Einwilligung der Eltern, verabreicht werden ?
Wie kann es sein, das Großeltern sich Begutachtungen unterziehen zu müssen, ohne das man mit ihnen Gespräche geführt hätte und sie einzuschätzen wüßte, nur weil die sich zur Verfügung stellen ihre Enkelkinder vorrübergehend in Pflege zu nehmen ?
Wieso werden Heime , Wohngruppen oder so genannte Profipflegestellen den eigenen Familien vorgezogen ?
Warum werden speziell Väter von Umgängen ausgeschlossen oder gar alles boykottiert was sie zum nötigen Umgang mit dem Kind führen könnte ?
Warum gibt es keine Konrollbehörde, die die Entscheidungen der Jugendämter überprüft und gegebenfalls berichtigt ?
DENKEN SIE WIRKLICH IMMER NOCH ES WÜRDE SICH UM EINZELFÄLLE HANDELN UND NICHT UM EIN GROßES PROBLEM IM NICHT RICHTIG FUNKTIONIERENDEN SYSTEM ?
Ich erwarte ihre öffentliche Stellungnahme zu meinen Fragen bzw. Familienereignissen.
Ihre Nicole Merten-Panitz

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 02. August 2013
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Merten-Panitz,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Es tut uns leid zu hören, dass Sie in Ihrem Umfeld offenbar Fälle beobachtet haben, bei denen ein Kind durch das Jugendamt aus seiner Familie genommen werden musste. Das ist für alle Seiten und vor allem für die Betroffenen eine bedrückende Situation.

Erlauben Sie uns zunächst ein paar grundsätzliche Worte dazu: Jugendämter sollen Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen. In Ausnahmefällen – und in der Regel nur als der letzte Weg – gibt es auch das Mittel der sogenannten Inobhutnahme, also die Herausnahme des Kindes aus seiner Familie. Für jede Inobhutnahme, die gegen den Willen der Erziehungsberechtigten geschieht, ist eine entsprechende Entscheidung des Familiengerichts nötig. Kein Jugendamt kann also einfach nach Gutdünken ein Kind aus seiner Familie herausnehmen. Es müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine Herausnahme rechtfertigen.

Wenn die Betroffenen mit der Herausnahme nicht einverstanden sind, stehen ihnen Rechtsmittel zur Verfügung. Die Eltern, beziehungsweise die Familien, können gegen eine solche Entscheidung selbstverständlich den Klageweg beschreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor Thomas Maentele
    am 10. Juli 2013
    1.

    Es sind keine Einzelfälle, sondern methodische Entziehung Minderjähriger, im Rechtsstaat StGB-relevant § 235
    Entziehung Minderjährigerund mittlerweile brauch kein ominöses Kindeswohl mehr herzuhalten, sondern es reicht längst, die gedeihliche Entwicklung vorzuschieben, die man scheinbar in der Heim- und Pflegeelternerziehung sieht, aus politischem und ökonomischem Kalkül - unfassbar...

  2. Autor Thomas Maentele
    am 10. Juli 2013
    2.

    Sorry für die Rechtschreibfehler, ich wusste nicht, dass man die Kommentare nicht editieren kann...

  3. Autor Erhard Jakob
    am 18. Juli 2013
    3.

    GOTT geht es um die Sache und der
    TEUFEL sucht den Fehler im Detail.

    So gesehen brauchen Sie sich keine
    Sorgen wegen der Rechtschreib-
    fehler machen!

  4. Autor Johannes Hauer
    am 22. Juli 2013
    4.

    Ich finde, die Darstellung hier geht an der Sache vorbei.
    Richtg ist:
    - ein ASD muss sein Handeln nicht rechtfertigen oder im Anschluss erklären.
    - Ein ASD bricht Gesetze - hierfür gibt es keine Rechtfertigung
    - Das Jugendschutzsystem ist ausreichend - die Mitarbeiter sind es nicht

  5. Autor Marion Nover
    am 23. Juli 2013
    5.

    Ich denke, wenn man von Eltern verlangt, sich einem Erziehungsfähigkeitsgutachten????? auszusetzen, dies also laut Gesetz doch das Allheilmittel ist, Unglücke in Familien zu vermeiden, nimmt hierzu die ganzen Vorfälle in Pflegefamilien und Heimen, so sollte der Staat selber sich Erziehungsfähigkeitsgutachten von jeder Person, die beruflich Kinder betreut, vorlegen lassen. Schon hiermit werden Eltern nämlich gezielt denunziert . Die Berichte, Tagesmütter mißhandeln Kinder, Heiminsassen werden mißhandelt, Plfegekinder in Pflegefamilien werden getötet oder mißbraucht, zeigen eindeutig, das dem Staat am Wohle des Kindes nicht gelegen ist. Vielmehr an Beschaffung von Arbeitsplätzen von Sozialpädagogen und sonstigen Berufen.

  6. Autor Erhard Jakob
    am 24. Juli 2013
    6.

    Der Meinung von Johannes schließe ich mich an.
    Und der Meinung von Marion schließe
    ich mich nicht an.

    Dass alle >Amt-Männer/Frauen< aus reiner Willkür
    Kinder misshandeln und Unrecht sprechen, ist doch
    reiner Unsinn. Natürlich gibt es unter den weißen
    Schafen auch eine Menge "Schwarze".

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