Sehr geehrte Frau Richen,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Seit dem 1. Januar 2011 wird das Elterngeld beim Arbeitslosengeld II grundsätzlich voll als Einkommen berücksichtigt. Aber es gibt eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag.
Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt, das auch für die Elterngeldberechnung zu Grunde gelegt wurde, beträgt jedoch höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen anrechnungsfrei, das heißt, es steht zusätzlich zu diesen Leistungen zur Verfügung.
Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes ein Erwerbseinkommen hatten, haben Sie Anspruch auf einen Elterngeldfreibetrag. Dies sollten Sie unbedingt über Ihre zuständige ARGE oder das Jobcenter klären lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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