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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Umwelt und Tierschutz
Wie verhält sich der Finder eines verletzten Fundtieres richtig?
Sehr geehrte Bundeskanzlerin,
ich würde gerne eine Frage stellen:
WIE VERHÄLT SICH DER FINDER EINES VERLETZTEN FUNDTIERES RICHTIG?
In Berlin z.B. können Finder rund um die Uhr verletzte Fundtiere in Tierkliniken abgeben, das Tierheim holt die Tiere dort nach Behandlungen ab. Die Kosten übernimmt die Stadt.
Leider ist die Fundtierverwahrung andersorts gar nicht oder längst nicht ausreichend geregelt. Finder schauen am Leid der Tiere vorbei, weil sie auf den Kosten sitzen bleiben oder werden von den Fundbüros animiert das aufgefundene Tier im Wald auszusetzen.
Sehen Sie die Möglichkeit einer bundeseinheitlichen Regelung, die auch in der Praxis von den zuständigen Behörden Anwendung findet?
Über eine baldige Bearbeitung würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
i.V. Sonja Stahl
IG PRO KATZENSCHUTZVERORDNUNG
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