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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Christina Kambach am 30. Oktober 2008
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Arbeitsmarkt

Wieso muß ich dafür erst klagen?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich habe mich vor mittlerweile 1 1/2 Jahren auf eine Stelle außerhalb meines Stadtkreises beworben, denn ich bin flexibel und sehr gerne bereit, für einen neuen Arbeitsplatz auch umzuziehen. Das war meiner Fallmanagerin auch bestens bekannt. Nach einiger Zeit bekam ich dann auch einen Vorstellungstermin und so fuhr ich (da die Einladung telefonisch Freitagsabends kam) mit dem Zug (aus Hessen) Montag drauf , los in Richtung Baden-Württemberg. Meine Kosten dafür machte ich bei der kommunalen Arbeitsvermittlung geltend. Die bekam ich aber verweigert mit der unglaublichen Begründung: Ich hätte vorher gar nicht gefragt, ob ich mich dort auch bewerben darf !!! Nun frage ich Sie:" Wieso muß ich erst fragen,um mich um einen Arbeitsplatz zu bemühen? Wieso musste ich dafür das Sozialgericht bemühen ? Ich warte nun seit 1 1/2 Jahren auf das Urteil ? Ist es denn wirklich besser ich lasse solche Bemühungen sausen und bekomme lieber weiterhin Hartz IV? Was sind das für seltsame Machenschaften im Amt?

Mit freundlichen Grüßen
C.Kambach