Sehr geehrter Herr Gratzer,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Kanzlerin beantworten.
Sie sprechen verschiedene Aspekte des Verbraucherschutzes bei Lebens- mitteln an. Zunächst einmal ist es so: Das Lebensmittel- und Futtermittel- gesetzbuch verbietet, Lebensmittel unter irreführenden Angaben oder Aufmachungen auf den Markt zu bringen oder damit zu werben. Es ist EU-rechtlich geregelt, dass Werbung für Lebensmittel mit nährwertbezogenen Angaben wie „leicht“ oder „reduzierter Fettanteil“ nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist.
Viele Unternehmen nennen auf ihren Produkt-Verpackungen schon heute freiwillig die wichtigsten Nährwerte. Die Verbraucher können sich so leicht einen Überblick verschaffen, zum Beispiel über den Energie-, Fett- oder Zuckergehalt eines Lebensmittels. Ab dem 14. Dezember 2016 sind dann alle Unternehmen nach der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung dazu verpflichtet, vorverpackte Lebensmittel zu kennzeichnen.
Auch Nahrungsergänzungsmittel müssen den lebensmittelrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Nahrungsergänzungsmittelverordnung, entsprechen. Sie legt zum Beispiel fest, welche Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen. Bei einer ausge- wogenen und abwechslungsreichen Ernährung sind sie grundsätzlich entbehrlich. In bestimmten Fällen, zum Beispiel in der Schwangerschaft und Stillzeit, können sie aber sinnvoll sein.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt Milch und Milchprodukte für eine gesunde Lebensweise. Auch wenn es einzelne Wissenschaftler gibt, die einen hohen Milchkonsum kritisch sehen, sind die Bedenken bisher nicht ausreichend belegt.
Insgesamt sind über 170.000 verschiedene Lebensmittel auf dem Markt. Und jedes Jahr kommen mehr als 10.000 Produkte hinzu. Deshalb gibt es immer wieder Grauzonen, die rechtlich schwer fassbar sind.
Hier setzt die Initiative "Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln" des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz an. Die Initiative will die Verbraucher informieren und sie besser vor Täuschung schützen. Gleichzeitig werden die Unternehmen im Wettbewerb gestärkt, die ihre Produkte verbraucherfreundlich kennzeichnen.
Mit dem Nationalen Aktionsplan „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ fördert die Bundesregierung eine gesunde Lebensweise. Der Plan bündelt bundesweit Projekte für einen gesunden Lebensstil und bietet Infos rund um eine gesunde Ernährung.
Weitere Informationen zur Lebensmittel-Kennzeichnung: http://www.bmelv.de/DE/Ernaehrung/Kennzeichnung/kennzeich...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 27. Januar 2013
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