Sehr geehrter Herr Rudolph,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Erfreulicher Weise steigt die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland pro Jahrzehnt um zwei Jahre. Sie beträgt bei Frauen heute fast 83 Jahre. Eine immer älter werdende Gesellschaft und damit verbunden auch der medizinische Fortschritt führen aber zwangsläufig auch zu Ausgabensteigerungen. Darauf war unser Gesundheitssystem bisher nicht genügend vorbereitet. Um unsere hervorragende medizinische Versorgung in Zukunft zu sichern, musste gehandelt werden: Andernfalls droht im nächsten Jahr ein Defizit von 11 Milliarden Euro. Dies bedeutete bei einigen Versicherungsträgern Insolvenzgefahr.
Das nun von der Bundesregierung beschlossene umfassende Maßnahmenpaket löst die im nächsten Jahr auftretenden Finanzierungsprobleme und macht das Gesundheitssystem langfristig zukunftsfest: Ausgaben werden begrenzt, Einnahmen stabilisiert und Lasten fair verteilt. Ab nächstem Jahr zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils drei Milliarden Euro mehr über die Beiträge. Mit zusätzlichen zwei Milliarden Euro sind die Steuerzahler beteiligt. Dreieinhalb Milliarden Euro ersparen die Krankenhäuser, Ärzte und Arzneimittelhersteller.
Übrigens werden die Krankenkassen von der christlich-liberalen Koalition sehr wohl zur Verbesserung der eigenen Finanzlage herangezogen. Die Verwaltungskosten der Kassen dürfen in den kommenden beiden Jahren im Vergleich zum Jahr 2010 nicht steigen. 300 Millionen Euro werden dadurch eingespart. Zu den Verwaltungskosten zählen u.a. Kosten für Verwaltungsgebäude und Werbung wie auch Gehälter für die Vorstandschefs.
Sie sprechen in Ihrer Frage die Reduzierung der Anzahl der Krankenkassen an: Hatten wir vor 15 Jahren noch knapp 1.000 Kassen so ist die Anzahl durch Zusammenlegungen auf derzeit 163 Kassen gesunken, und der Konzentrationsprozess setzt sich weiter fort.
Sicherlich stimmen Sie mit uns darin überein, Gesundheit muss bezahlbar bleiben – für jeden Geldbeutel und für jedes Alter. Deshalb wird auch künftig niemand finanziell überfordert. Ehepartner und Kinder bleiben auch in Zukunft beitragsfrei mitversichert. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens, greift ein steuerfinanzierter Sozialausgleich. Ob allerdings und wenn ja in welcher Höhe ein Zusatzbeitrag erhoben wird, legt jede Krankenkasse individuell fest. Im nächsten Jahr ist das nach Einschätzung von Experten wohl nur bei wenigen Krankenkassen der Fall.
Grundsätzlich sollte dann – wie bisher auch - jeder Versicherungsnehmer prüfen, ob für ihn ein Wechsel zu einer zusatzbeitragsfreien Kasse Sinn macht. Zahlungsverweigerung sollte dagegen keine Option sein. Das würde nur zu ärgerlichen Mahn- und Inkassoverfahren führen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.