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Abstimmungszeit beendet
Autor Ulrich Fink am 22. Oktober 2009
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Wirtschaft

Willkür der Wärmeenergieversorgung und der Gerichtsbarkeit (Verhältnismäßigkeit)

Sehr geehrte Frau Merkel,
was gedenken Sie gegen die Willkür der Energieversorger zu tun ?
Wann übernimmt die Regierung eine Kontrollfunktion?
Wann gedenken Sie, den Energieversorgern die rechtliche Möglichkeit zu nehmen, den Bürger zu erpressen?

Ist der folgende Sachverhalt noch verhältnismäßig ?

Energie ist das wichtigste, was unser heutiges Leben benötigt. Im Bereich der Wärmeenergie sind wir heute weitgehend auf die Versorgung mit Gas angewiesen. Leider Nutzen die Gasversorger in den letzten Jahren diese Abhängigkeit gnadenlos aus. Die Abnehmer werden förmlich erpresst und die Politik liefert auch noch das Werkzeug!!

Ein reales Beispiel
Ein Kunde wehrt sich gegen die undurchsichtigen Preiserhöhungen nach gem. §315 BGB.
Diverse Gerichte sind damit beschäftigt dieses Problem zu lösen.
Die Stadtwerke Stade jedoch nutzen die Gunst und erpressen die Kunden um den Wiederstand zu brechen, indem Sie den Kunden die Versorgung gem. §19(2)GasGVV unterbrechen. Die Stader Gerichte stimmen dieser Machenschaft auch noch zu.

So wurde vor 4 Monaten einem Kunden der Gashahn abgedreht und das Gericht stimmt dem auch noch zu, da ja ein offener Betrag vorhanden ist. Ob zu recht oder nicht, wird nicht vom Gericht geprüft.
Nach 3 Monaten wird der Druck auf den Kunden derart erhöht, da seine Mieter von den Stadtwerken zu Zahlung aufgefordert werden, diese dem Kunden jedoch mit fristloser Kündigung drohen, wenn nicht umgehend wieder geheizt werden kann. So wurde dann vor 6 Wochen die vermeintlich gerechtfertigte Summe bezahlt. Auch wurden die Gebühren beglichen um den Anschluss wieder herzustellen. Jedoch weigern sich die Stadtwerke weiterhin mit Unterstützung der Gerichte den Anschluss herzustellen.

Es handelt sich hier um eine Summe von weniger als 500€. Der gesundheitliche Schaden ist zwischenzeitlich erheblich. Denn die 3 Familien des betroffenen Gebäudes leiden zwischenzeitlich an Magen/Darmerkrankung, da die Trinkwasserentkeimung seit mehr als 4 Monaten nicht mehr funktioniert. Pilzbildung in den Feuchträumen wie Küche/Bad/WC tun ein weiteres zur Gesundheitsschädigung. Hier wird mit dem Leben der Bewohner gespielt um die Monopolstellung der Stadtwerke hervorzuheben und das mit Hilfe der Gerichte, die diesen gefährdenden Zustand billigend hinnehmen und stützen. Auch die Staatsanwaltschaft wird nicht tätig und schafft sich diese unangenehme Arbeit mit dem Hinweis „Zivilrecht“ vom Tisch.
Weitere Gesundheitsgefährdung sind die heutigen niedrigen Temperaturen von derzeit weniger als 5 Grad durch die Witterung.
Auch ist zwischenzeitlich ein nicht unerheblicher Gebäudeschaden entstanden, der billigend in Kauf genommen wird.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Fink