Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Tilman Kluge am 30. November 2011
13328 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Windkraftbranche (Herstellersegment) und Betriebsräte - Cross Compliance

Vorbemerkung: Die Frage ist ressortübergreifend (Umwelt, Wirtschaft, Soziales, Finanzen, ggf. Forschung) und daher direkt an die Kanzlerin gerichtet.

Ist die Bundesregierung bereit, umlagenfinanzierte Unterstützungen der Windkraftbranche (EEG) und staatlich finanzierte Unterstützungen (Subventionen, Fördermittel) davon abhängig zu machen, daß diese Branche, insbesondere das Herstellersegment, ein einwandreies Arbeitnehmer-Beteiliungsregime (also unbehinderte Betriebsratskandidaturen, -wahlen etc.) nachweist?

U.a. lt. "Neues Deutschland" v. 25.8.2008, auch taz 24.6.2006 und Ausführungen von organisierter Arbeitnehmerseite (IG Metall April 2010) sind derartige Bedingungen wie in der Frage beschrieben, bei der in Deutschland marktführenden Fa. Enercon (Aurich) nur eingeschränkt erfüllt.

Vgl. http://www.igsz.eu/WEK/ND-RoteSocken-Enercon.pdf,
dto. http://www.igsz.eu/WEK/taz-enercon.pdf,
dto. http://www.igsz.eu/WEK/IGM-april-2010.pdf

Solche "Cross-Compliance" Grundlagen werden z.B. auch in der Agrarförderung angewandt, nach Maßgabe derer landwirtschaftlich Betriebe nur dann die ihnen gewährten Fördermittel enthalten, wenn sie in der betrieblichen Praxis bestimmte betriebsökologische Voraussetzungn erfüllen. Analogien sind an anderer Stelle anzuwenden, ist auch hinsichtlich anderer jeweils soezifischer Kriterien naheliegend.

Hinsichtlich der Frage kann es nicht Sinn einer Förderung, sei sie umlagen- oder steuergelderfinanziert, sein (wobei die EEG-Förderung durch die Preisbildungkette bis auf die Anlagenhersteller begünstigend durchschlägt), daß die Begünstigten gleichzeitig im Sozialressort ihrer Betriebe zu Lasten der Arbeitnehmer sparen.

Für die Bildung von Betriebsräten gibt es im obrigen keinen rechtlich vorgesehenen Ersatz in Form anderweitigen Benefits für die Beschäftigten.

Hinsichtlich eines Cross Compliance Ansatzes ist zudem die Gesundheitsvorsorge v.a. im Bereich der Anwendung von Epoxiharz-Materialien (z.B. Rotorblattproduktion) ins Kalkül zu ziehen.

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Tilman Kluge
    am 30. November 2011
    1.

    Korrekturen (nobody is perfect....): "einwandfreies" statt "einwandreies", "landwirtschaftliche" statt "landwirtschaftlich", "Voraussetzungen" statt "Voraussetzungn", "Analogien" statt "Analogien" sind, "spezifischer" statt "soezifischer", "übrigen" statt "obrigen"

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.