Sehr geehrter Herr Wetke,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Alle Stromverbraucher – Unternehmen wie Privatverbraucher – leisten ihren Beitrag, um die Energiewende zu finanzieren. Wie von Ihnen erwähnt, zahlen Unternehmen wie Privathaushalte über den Strompreis die sogenannte EEG-Umlage. Sie fließt in den Ausbau der erneuerbaren Energien und machte 2012 rund 14 Prozent des Strompreises aus. Der Preis enthält aber auch Bestandteile wie Kosten für Stromerzeugung, für die Nutzung der Netze sowie Steuern und Abgaben.
Nur einige stromintensive Industriezweige erhalten Ermäßigungen bei der EEG-Umlage, um sie im internationalen Wettbewerb nicht zu belasten. Andere werden bei der sogenannten Netzumlage entlastet, weil sie Strom nachts nutzen und damit zur Netzstabilität beitragen. Anders als in den Medien immer wieder behauptet, werden Golfplätze nicht von der EEG-Umlage befreit. Die Liste der befreiten Unternehmen ist transparent und im Internet unter http://www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsre... zu finden. Sollten besonders wettbewerbsintensive Unternehmen nicht entlastet werden, könnte das Arbeitsplätze gefährden.
Die Entlastungen der stromintensiven Industrie im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetztes haben 2013 am Strompreis einen Anteil in der Größenordnung von vier Prozent.
2013 stieg die EEG-Umlage um 47 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im kommenden Jahr wird sie weniger als halb so viel steigen, da die Bundes- regierung 2012 die Photovoltaikförderung abgesenkt hat. Der Umlagenanstieg liegt dabei weniger an den Ausnahmen für die Industrie. Wesentliche Ursache ist – abgesehen vom steigenden Anteil der erneubaren Energien – der gesunkene Börsenstrompreis, der den Abstand zwischen den Fördersätzen für die Ökostromanlagen und dem Börsenstrompreis erhöht.
Auch wenn der Kostenanstieg schon gebremst ist, sind die Gesamtkosten für die Ökostromförderung noch immer belastend. Deswegen wird die Bundesregierung die Förderung der erneuerbaren Energien zu Beginn der neuen Wahlperiode reformieren. Dabei werden auch die bestehenden Ausnahmebestimmungen überprüft, um sicherzustellen, dass die Kosten sich fair auf viele Schultern verteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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