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Abstimmungszeit beendet
Autor F. Stockinger am 13. September 2013
6514 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Wirtschaftlicher Audschwung durch Insolvenz Gesetz ?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,

Welcher Gedanke hat zum Insolvenz Gesetz nach 7 Jahre Schuldenfrei und ab 2014 nach 3 Jahren Schuldenfrei geführt.

Wahrscheinlich, weil in anderen Europäischen Ländern,kürzere Insolvenz Zeiten gibt.

oder

Hat der möglicherweise ein gewollter Wirtschaftlicher Aufschwung damit zu tun.

Wenn jemand mit ca. 10 000 000 Millionen Euro Flurschaden Insolvenz anmeldet, die man dann im 7. Jahr nicht mehr zurückbezahlen muss.

Hat resultierend daraus ja irgendjemand, die Gläubiger zum Beispiel als Kosten diesen Flurschaden bezahlt, und somit die Wirtschaft indirekt angekurbelt.

Könnte dies möglicherweise zu dem Gedanken führen, nach 3 Jahren Schuldenfrei und trotzdem bedenkenlos Geld zu verschleudern, da dies ohnehin nicht geprüft wird.

Komisch vor 300 Jahren, wurden Diebe bestraft indem man die Hand abgeschlagen hat.

Vor 150 Jahren waren es die vornehmen Bankrotteure, auf welchem Leid der Reichtum dieser vornehmen aufgebaut wurde beschreibt die Geschichte recht dürftig.

Ach ja, die Zechpreller wollen wir nicht vergessen.

Und Heute mutiert es zum Volkssport.

Niemand fragt, weshalb kannst Du Mercedes Sl fahren, der auf eine GmbH des Bruders zugelassen ist und die dann 4 Jahre später auch noch Insolvenz anmeldet, und im selben Jahr woher die 25 000 Euro sind für die Anmeldung der neuen GmbH, obwohl Du eigentlich gar kein Geld hast und in der Insolvenz Zeit eigentlich die Schulden zurück bezahlen musst.

Vielleicht haben Sie Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel eine sinnvolle Erklärung für dieses Insolvenz Gesetz das in 2014 nach 3 Jahren schuldenfrei in Kraft tritt.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Stockinger

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Frank Uwe Stockinger
    am 16. September 2013
    1.

    Man sollte sich mal die Frage stellen :

    Haben Mietnomaden und Insolvenz Gemeinsamkeiten ?

    Meiner Meinung ja, irgend jemand muss immer den entstandenen Flurschaden bezahlen.

    Und immer ist es jemand der den entstandenen Flurschaden nicht zu verursacht hat..

    Es trifft die Vermieter und Gläubiger ohne Vorwarnung.

    Das Resultat ist immer das Gleiche :

    Die Schulden werden per Gesetz erlassen.

    Verständlich ausgedrückt, per Gesetz geschenkt.

    So gesehen ist das, das Wirtschafts Wunder der Neuzeit.

    Mit freundlichen Grüßen

    Frank Stocking

  2. Autor Hermi Martens
    am 21. September 2013
    2.

    genauso verhält es sich mit Schulden die den Kindesunterhalt betreffen, die fliessen auch in die Insolvenz mit hinein, während Alleinerziehende Arbeit, Kinder und Haushalt unter einen Hut bekommen müssen und Niemand danach fragt, wie Diese ohne Kindesunterhalt klar kommen.

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