Sehr geehrte Frau Gramstat,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten. Sie beklagen darin die Schwierigkeiten, das Studium Ihres Sohnes zu finanzieren.
Heute muss kein junger Mensch mehr aus finanziellen Gründen auf ein Studium verzichten. Bund und Länder unterstützen Studierende auf vielfältige Weise. So konnten 2009 über 43 Prozent des Jahrgangs ein Studium aufnehmen.
Die Sätze zur Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hat die Bundesregierung 2008 deutlich erhöht. Gegenwärtig beträgt der BAföG - Höchstsatz bei auswärtiger Unterbringung 584,- Euro. Ab dem 25. Lebensjahr wird zusätzlich ein Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von 64,-Euro gezahlt. Ab dem 1. Oktober 2010 werden die Bedarfssätze beim BAföG um zwei und die Freibeträge um drei Prozent angehoben. Berechtigte können dann sogar bis zum 35. Lebensjahr gefördert werden. Mehr Informationen zum Bafög finden Sie im Internet unter www.das-neue-bafoeg.de.
Außerdem wird es voraussichtlich zum Wintersemester 2010/2011 ein Nationales Stipendienprogramm geben. Zusätzlich zum Bafög sollen bis zu 10 Prozent der begabten Studierenden mit 300 Euro gefördert werden. Beruflich Qualifizierte können sich um ein Aufstiegsstipendium bewerben. Mindestens 650 Euro sowie 80 Euro Büchergeld gibt es dann monatlich für ein Vollzeitstudium. Auch berufsbegleitende Studiengänge werden gefördert. Informationen zum Aufstiegsstipendium finden Sie unter www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html .
Eine Alternative für Ihren Sohn könnte eine Studienfinanzierung durch Aufnahme eines Bildungs- oder Studienkredits sein. Den Bildungs- oder Studienkredit gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau unbürokratisch und zu günstigen Konditionen. Vor dem Hintergrund eines im Regelfall höheren Einkommens und einer geringeren Arbeitslosigkeit von Akademikern sollten Sie diese Möglichkeit prüfen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter http://www.das-neue-bafoeg.de/de/110.php .
Die Einzelheiten der Förderung und der Studienfinanzierung können Ihr Sohn und Sie mit dem zuständigen Bafög-Amt an der Hochschule besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.