Sehr geehrte Frau Petersen,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Mit Ihrer Vermutung, dass staatliche Autorität auf einem Vertrag beruht, befinden Sie sich in ehrwürdiger staatsphilosophischer Gesellschaft: Fast 250 Jahre ist es her, dass das Werk „Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechtes“ des Philosophen Jean-Jacques Rousseau erschienen ist. Viele haben sich seitdem mit seinen Gedanken auseinandergesetzt und dabei teils ähnliche, teils unterschiedliche Ansätze entwickelt.
Das Grundgesetz fasst es kurz und prägnant: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ So steht es im Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in der Demokratie an Wahlen beteiligen und so Politik mitgestalten.
Weitere Informationen zu den Grundlagen der Demokratie in Deutschland:
http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/index.html
http://www.bpb.de/themen/RTTP5A,0,0,Deutsche_Demokratie.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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